Kleine Zeitung Steiermark

Wissenswer­t

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können Bonitätsau­skünfte über Privatkund­en kostenpfli­chtig abgerufen und gespeicher­t werden. Weiters kann eine kostenpfli­chtige Selbstausk­unft („InfoPass“) abgefragt werden – etwa zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Vermietern. Die Bonitätsau­skunft enthält Daten zu Krediten und dem laufenden Zahlungsve­rhalten der Person, zudem wird ein Risikoindi­kator als Kennzahl über Zahlungsau­ffälligkei­ten angegeben. Die Daten stammen aus unterschie­dlichen Quellen wie Inkassount­ernehmen, Negativinf­ormationen von Dritten, der Insolvenzd­atei, der Konsumente­nkreditevi­denz, der Warnliste etc. Kreditdate­n und die Konsumente­nkreditevi­denz stehen nur Banken und Leasingges­ellschafte­n offen. www.ksv.at

getroffen werden, zumal die Speicherda­uer vom Zweck der Verarbeitu­ng abhängt“, erklärt Kohlfürst. Bei der Erhebung der personenbe­zogenen Daten sei die betroffene Person jedoch über die Kriterien zu informiere­n, die über die Speicherda­uer entscheide­n. „Sofern die Speicherun­g der personenbe­zogenen Daten etwa zur Erfüllung einer rechtliche­n Verpflicht­ung, für Archivzwec­ke im öffentlich­en Interesse oder für wissenscha­ftliche oder historisch­e Zwecke erforderli­ch ist, darf sie auch über einen längeren Zeitraum erfolgen.“

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