Wissenswert
können Bonitätsauskünfte über Privatkunden kostenpflichtig abgerufen und gespeichert werden. Weiters kann eine kostenpflichtige Selbstauskunft („InfoPass“) abgefragt werden – etwa zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Vermietern. Die Bonitätsauskunft enthält Daten zu Krediten und dem laufenden Zahlungsverhalten der Person, zudem wird ein Risikoindikator als Kennzahl über Zahlungsauffälligkeiten angegeben. Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen wie Inkassounternehmen, Negativinformationen von Dritten, der Insolvenzdatei, der Konsumentenkreditevidenz, der Warnliste etc. Kreditdaten und die Konsumentenkreditevidenz stehen nur Banken und Leasinggesellschaften offen. www.ksv.at
getroffen werden, zumal die Speicherdauer vom Zweck der Verarbeitung abhängt“, erklärt Kohlfürst. Bei der Erhebung der personenbezogenen Daten sei die betroffene Person jedoch über die Kriterien zu informieren, die über die Speicherdauer entscheiden. „Sofern die Speicherung der personenbezogenen Daten etwa zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, für Archivzwecke im öffentlichen Interesse oder für wissenschaftliche oder historische Zwecke erforderlich ist, darf sie auch über einen längeren Zeitraum erfolgen.“