Hundert falsche Hunderter sind kein Kinderspiel
Syrer bestellte Falschgeld im Netz. Dass es bloß Spielzeug für seine Kinder sei, glauben ihm weder Zoll noch Richterin.
Endstation für die Blütenlieferung war bei der Zollkontrolle im Briefverteilerzentrum: 100 Stück Hunderter-Scheine waren in dem Packerl, das sich ein Syrer online nach Graz bestellt hat. Das enthaltene Geld sei gar nicht so schnell als Falschgeld zu erkennen, erläutert ein Inspektor des Bundeskriminalamts aus Wien am Grazer Straflandesgericht: „Vor allem bei der Bezahlung im Nachtleben sind diese Scheine nicht als Falschgeld zu erkennen.“Auch Richterin Sabine-Schadenbauer-Pichler
Christian Penz findet: „Es gibt keinen
Zweifel, dass diese Hunderter täuschungsgeeignet sind.“
Und was meint der Syrer (31) dazu? Bis zur Verhandlung hatte er (angeklagt wegen des Versuchs der Weitergabe von verfälschtem Geld) nur einen Stehsatz parat: „Das Geld nur als
Spielgeld für die Kinder gedacht.“Das hat man nicht für bare Münze genommen und deshalb den Falschgeldexperten aus Wien geholt. Dieser hat aber leere Kilometer gemacht, weil der Beschuldigte aus heiterem Himmel Verantwortung übernimmt: „Ja, schuldig.“
Verwundert über den Sinneswandel hakt die Richterin nach: „Und wie kommt man auf die glorreiche Idee, so etwas über eine fragwürdige Seite zu bestellen?“– „Ich hab auf Facebook mehrere Leute gesehen, die das auch bestellt haben und die dann mit dem Geld herumgeworfen haben.“orstrafen hat der 31-Jährige bereits mehrere (gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung, Betrug). Sechs Monate ist der Beschuldigte deshalb zuletzt in Haft gesessen. Weshalb es die Richterin diesmal (im Zusatzstrafenverhältnis) bei einer bedingten Strafe (zwölf Monate) belässt: „Dass ein Kind nämlich
100 Stück Hunderter, noch dazu in Originalgröße, zum Spielen braucht, das glaube ich Ihnen nicht.“
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