Kleine Zeitung Steiermark

Hundert falsche Hunderter sind kein Kinderspie­l

Syrer bestellte Falschgeld im Netz. Dass es bloß Spielzeug für seine Kinder sei, glauben ihm weder Zoll noch Richterin.

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Endstation für die Blütenlief­erung war bei der Zollkontro­lle im Briefverte­ilerzentru­m: 100 Stück Hunderter-Scheine waren in dem Packerl, das sich ein Syrer online nach Graz bestellt hat. Das enthaltene Geld sei gar nicht so schnell als Falschgeld zu erkennen, erläutert ein Inspektor des Bundeskrim­inalamts aus Wien am Grazer Straflande­sgericht: „Vor allem bei der Bezahlung im Nachtleben sind diese Scheine nicht als Falschgeld zu erkennen.“Auch Richterin Sabine-Schadenbau­er-Pichler

Christian Penz findet: „Es gibt keinen

Zweifel, dass diese Hunderter täuschungs­geeignet sind.“

Und was meint der Syrer (31) dazu? Bis zur Verhandlun­g hatte er (angeklagt wegen des Versuchs der Weitergabe von verfälscht­em Geld) nur einen Stehsatz parat: „Das Geld nur als

Spielgeld für die Kinder gedacht.“Das hat man nicht für bare Münze genommen und deshalb den Falschgeld­experten aus Wien geholt. Dieser hat aber leere Kilometer gemacht, weil der Beschuldig­te aus heiterem Himmel Verantwort­ung übernimmt: „Ja, schuldig.“

Verwundert über den Sinneswand­el hakt die Richterin nach: „Und wie kommt man auf die glorreiche Idee, so etwas über eine fragwürdig­e Seite zu bestellen?“– „Ich hab auf Facebook mehrere Leute gesehen, die das auch bestellt haben und die dann mit dem Geld herumgewor­fen haben.“orstrafen hat der 31-Jährige bereits mehrere (gefährlich­e Drohung, schwere Körperverl­etzung, Betrug). Sechs Monate ist der Beschuldig­te deshalb zuletzt in Haft gesessen. Weshalb es die Richterin diesmal (im Zusatzstra­fenverhält­nis) bei einer bedingten Strafe (zwölf Monate) belässt: „Dass ein Kind nämlich

100 Stück Hunderter, noch dazu in Originalgr­öße, zum Spielen braucht, das glaube ich Ihnen nicht.“

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