Aus für Spaltböden
2039 müssen Vollspaltenböden verschwunden sein.
Das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung sollte nach dem ersten Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes nur für Neu- und Umbauten gelten. Nun wird die Regelung verschärft: Bis 2039 müssen sie auch aus bestehenden Ställen verschwinden.
Die zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben gestern bekannt, dass eine Einigung erzielt worden ist und das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten
Ende 2039 erfolgt. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, lobte die zwei Minister aber auch für ihren Mut. Bei Neu- und Umbauten gilt das Verbot bereits ab 2023. Das gesamte, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, von bäuerlichen Interessenvertretern, Branchenvertretern und vielen anderen ausverhandelte Tierwohl-Paket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.