Staatsanwalt glaubt den Kindern nicht
Zwei Mütter fühlen sich von der Justiz im Stich gelassen: Drei Kinder haben einen Steirer wegen sexuellem Missbrauch angezeigt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aber rasch eingestellt.
Es war als lustiges Übernachten im Zelt gedacht. In der Nacht wird die damals 14-Jährige munter, weil ihr kalt ist. Der Schlafsack ist plötzlich offen, ihre Unterwäsche verrutscht und die Hand des damals 41jährigen „Onkels“S., der mit ihr im Zelt liegt, liegt auf ihrem Hintern.
Das war im Jahr 2020. Zwei Jahre später wird S. wegen dieser und weiterer Vorwürfe angezeigt. Er soll in der Vergangenheit drei Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren aus einer Patchwork-Familie schwer sexuell missbraucht haben. Einmal im Pool, einmal in unbeobachteten Momenten, einmal im Bett, in dem er ab und an gemeinsam mit einem der Kinder übernachtet hat. Die Vorwürfe reichen bis hin zur Penetration mit dem Finger.
„Für mich war er immer wie ein Onkel“, sagt das jüngste der Mädchen in ihrer Zeugenaussage. „Das Ganze hat schon sehr früh angefangen, als ich noch ganz klein war.“S. ist mit dem leiblichen Vater eines der Kinder verwandt, die Familie war im Sommer oft in seinem Haus mit Garten und Pool zu Gast, auch über Nacht.
Was die Familie zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: S. ist bereits zwei Mal einschlägig verurteilt. 2015 und 2016 fasst er Strafen wegen Besitz pornografischer Darstellungen Minderjähriger aus. Auch danach schreibt er via Instagram Kinder an, um an ein Foto von ihnen zu kommen: „Darf ich dich was fragen“, schreibt er etwa an eine 14Jährige. „Warum machst net einmal ein Foto rein, du bist mega hübsch und hast mega schöne Augen.“Das geht aus einem Chatverlauf hervor, den die Familie der Polizei vorgelegt hat.
Und trotzdem hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen S. heuer im Mai eingestellt. Nur drei Tage nachdem der Ermittlungsbericht der Polizei eingegangen war. „Das ist erstaunlich schnell“, wundert sich Johann Sparowitz, der den Fall als Opferanwalt betreut. Die Vorstrafen seien „kein alleiniger Grund, eine Anklage zu erheben“, sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Die Tat an sich muss bewiesen werden.“
Die Staatsanwaltschaft glaubt aber den Kindern und ihren Anschuldigungen nicht, schreibt sie in ihrer