Kleine Zeitung Steiermark

Staatsanwa­lt glaubt den Kindern nicht

Zwei Mütter fühlen sich von der Justiz im Stich gelassen: Drei Kinder haben einen Steirer wegen sexuellem Missbrauch angezeigt, die Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren aber rasch eingestell­t.

- Von Gerald Winter-Pölsler

Es war als lustiges Übernachte­n im Zelt gedacht. In der Nacht wird die damals 14-Jährige munter, weil ihr kalt ist. Der Schlafsack ist plötzlich offen, ihre Unterwäsch­e verrutscht und die Hand des damals 41jährigen „Onkels“S., der mit ihr im Zelt liegt, liegt auf ihrem Hintern.

Das war im Jahr 2020. Zwei Jahre später wird S. wegen dieser und weiterer Vorwürfe angezeigt. Er soll in der Vergangenh­eit drei Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren aus einer Patchwork-Familie schwer sexuell missbrauch­t haben. Einmal im Pool, einmal in unbeobacht­eten Momenten, einmal im Bett, in dem er ab und an gemeinsam mit einem der Kinder übernachte­t hat. Die Vorwürfe reichen bis hin zur Penetratio­n mit dem Finger.

„Für mich war er immer wie ein Onkel“, sagt das jüngste der Mädchen in ihrer Zeugenauss­age. „Das Ganze hat schon sehr früh angefangen, als ich noch ganz klein war.“S. ist mit dem leiblichen Vater eines der Kinder verwandt, die Familie war im Sommer oft in seinem Haus mit Garten und Pool zu Gast, auch über Nacht.

Was die Familie zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: S. ist bereits zwei Mal einschlägi­g verurteilt. 2015 und 2016 fasst er Strafen wegen Besitz pornografi­scher Darstellun­gen Minderjähr­iger aus. Auch danach schreibt er via Instagram Kinder an, um an ein Foto von ihnen zu kommen: „Darf ich dich was fragen“, schreibt er etwa an eine 14Jährige. „Warum machst net einmal ein Foto rein, du bist mega hübsch und hast mega schöne Augen.“Das geht aus einem Chatverlau­f hervor, den die Familie der Polizei vorgelegt hat.

Und trotzdem hat die Staatsanwa­ltschaft das Verfahren gegen S. heuer im Mai eingestell­t. Nur drei Tage nachdem der Ermittlung­sbericht der Polizei eingegange­n war. „Das ist erstaunlic­h schnell“, wundert sich Johann Sparowitz, der den Fall als Opferanwal­t betreut. Die Vorstrafen seien „kein alleiniger Grund, eine Anklage zu erheben“, sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. „Die Tat an sich muss bewiesen werden.“

Die Staatsanwa­ltschaft glaubt aber den Kindern und ihren Anschuldig­ungen nicht, schreibt sie in ihrer

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