Kleine Zeitung Steiermark

„Wieso hat er

Sarah Puregger (25) wurde Opfer eines Unfalls mit Fahrerfluc­ht und ist seither ein Pflegefall. Wie das Leben der Familie jetzt aussieht und warum die Teuerungen vieles erschweren.

- Von Daniela Bresˇ cˇ akovic´

Es war der 23. September 2015, als sich Sarah Puregger mit ihrem Moped nach einer langen Schicht auf den Heimweg machte. Die frisch gebackene Köchin hatte erst vor wenigen Monaten ihre Lehrabschl­ussprüfung absolviert. An diesem Tag verließ sie das Lokal sehr spät. Die Sonne war längst untergegan­gen, draußen regnete es. Die damals 18-Jährige trug eine aktiv leuchtende Warnweste, das Licht funktionie­rte einwandfre­i – und trotzdem sah er sie nicht. Ein 34-jähriger Pkw-Lenker war zu schnell unterwegs. Er fuhr von hinten ungebremst in die Mopedlenke­rin, sie wurde über den Pkw geschleude­rt. Ohne anzuhalten, flüchtete er. Sarah blieb schwer verletzt liegen – bis ein zweiter Pkw sie überrollte.

Das ist jetzt sieben Jahre her. Die junge Frau erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und befindet sich seither im Wachkoma. Sie wird auf der Akutstatio­n im Geriatisch­en Gesundheit­szentrum (GGZ) in Graz betreut. „Das eigene Kind so zu sehen, unbeweglic­h, mit einer Kanüle am Hals und Schläuchen in der Nase, war furchtbar. Noch schlimmer war es, als ich erfahren habe, dass es Fahrerfluc­ht war. Wieso hat er sie bloß dort liegen gelassen?“, fragt sich Mutter Brigitte heute noch. Der Vater des Unfalllenk­ers brachte seinen Sohn schließlic­h zur Polizei. Schadeners­atz und Schmerzens­geld wurden übernommen. Für Kleidung und Hygieneart­ikel muss Brigitte Puregger jedes Mal ihr Geld vorstrecke­n und den Betrag von der Versicheru­ng einfordern.

Ein mühsames, aber gängiges Prozedere, wie Patientena­nwältin Karin Prutsch erklärt: „Leider funktionie­rt das System so. Betroffene sind nicht nur Opfer, sondern auch Bittstelle­r. Bis die adäquate Pflege festgelegt und rechtlich beschlosse­n wird, hängen die Menschen finanziell in der Luft.“

Brigitte Puregger: Weil sich ihr psychische­r Zustand rapide verschlech­terte, konnte die 50-Jährige ihren Job in der Gastronomi­e nicht länger ausüben. Der Anspruch auf Pflegekare­nz wurde ihr nur temporär bewilligt. Bis voraussich­tlich Ende des Jahres bezieht sie noch die Invaliditä­tspension in

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