„Wieso hat er
Sarah Puregger (25) wurde Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht und ist seither ein Pflegefall. Wie das Leben der Familie jetzt aussieht und warum die Teuerungen vieles erschweren.
Es war der 23. September 2015, als sich Sarah Puregger mit ihrem Moped nach einer langen Schicht auf den Heimweg machte. Die frisch gebackene Köchin hatte erst vor wenigen Monaten ihre Lehrabschlussprüfung absolviert. An diesem Tag verließ sie das Lokal sehr spät. Die Sonne war längst untergegangen, draußen regnete es. Die damals 18-Jährige trug eine aktiv leuchtende Warnweste, das Licht funktionierte einwandfrei – und trotzdem sah er sie nicht. Ein 34-jähriger Pkw-Lenker war zu schnell unterwegs. Er fuhr von hinten ungebremst in die Mopedlenkerin, sie wurde über den Pkw geschleudert. Ohne anzuhalten, flüchtete er. Sarah blieb schwer verletzt liegen – bis ein zweiter Pkw sie überrollte.
Das ist jetzt sieben Jahre her. Die junge Frau erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und befindet sich seither im Wachkoma. Sie wird auf der Akutstation im Geriatischen Gesundheitszentrum (GGZ) in Graz betreut. „Das eigene Kind so zu sehen, unbeweglich, mit einer Kanüle am Hals und Schläuchen in der Nase, war furchtbar. Noch schlimmer war es, als ich erfahren habe, dass es Fahrerflucht war. Wieso hat er sie bloß dort liegen gelassen?“, fragt sich Mutter Brigitte heute noch. Der Vater des Unfalllenkers brachte seinen Sohn schließlich zur Polizei. Schadenersatz und Schmerzensgeld wurden übernommen. Für Kleidung und Hygieneartikel muss Brigitte Puregger jedes Mal ihr Geld vorstrecken und den Betrag von der Versicherung einfordern.
Ein mühsames, aber gängiges Prozedere, wie Patientenanwältin Karin Prutsch erklärt: „Leider funktioniert das System so. Betroffene sind nicht nur Opfer, sondern auch Bittsteller. Bis die adäquate Pflege festgelegt und rechtlich beschlossen wird, hängen die Menschen finanziell in der Luft.“
Brigitte Puregger: Weil sich ihr psychischer Zustand rapide verschlechterte, konnte die 50-Jährige ihren Job in der Gastronomie nicht länger ausüben. Der Anspruch auf Pflegekarenz wurde ihr nur temporär bewilligt. Bis voraussichtlich Ende des Jahres bezieht sie noch die Invaliditätspension in