Mit dem Virus außer Haus
Verkehrsbeschränkungen ersetzen die Quarantäne für Corona-Infizierte. Aber was heißt das für den Alltag?
Was gilt ab 1. August?
ANTWORT: Statt Quarantäne gelten für Infizierte künftig Verkehrsbeschränkungen. Wer einen positiven Corona-Test hat und sich nicht krank fühlt, darf die Wohnung verlassen, muss aber außerhalb der eigenen vier Wände zehn Tage lang FFP2Maske tragen. Betretungsverbote gibt es für Krankenanstalten, Pflege-, Behinderten-, Kur- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Überall sonst dürfen Infizierte mit Maske hin. So kann man etwa Freunden im Lokal Gesellschaft leisten, essen oder trinken wird mit Maske aber schwierig. Abgenommen werden darf diese nur im Freien, wenn zwei Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
Was, wenn ich mich krank fühle?
ANTWORT: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, betonte Gesundheitsminister Johannes
Rauch (Grüne). Dafür wird die telefonische Krankmeldung wieder in Kraft gesetzt. Bei einem schweren Verlauf sollte man jedenfalls mit dem Hausarzt auch das weitere Vorgehen besprechen. Neben der Impfung können neue, breiter verfügbare Medikamente helfen.
Kann ich mich freitesten?
ANTWORT: Ja. Die Verkehrsbeschränkungen laufen bereits ab einem positiven Antigen-Test. Fällt danach ein PCR-Test negativ aus, fallen die Vorgaben. Ist der PCR-Test positiv, gelten die Verkehrsbeschränkungen für zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.
Wie wird kontrolliert?
ANTWORT: Die Maskenpflicht werde kontrolliert, wenn sich Indizien für eine Missachtung ergeben, heißt es aus dem Ministerium. Schwerpunktaktionen seien nicht geplant.
Gilt die Regelung in ganz Österreich?
ANTWORT: Ja. Die rot regierten Bundesländer Wien, Kärnten und das Burgenland kritisieren die Verkehrsbeschränkungen zwar, haben aber angekündigt, die neuen Maßnahmen dennoch umzusetzen.