Kleine Zeitung Steiermark

Mit dem Virus außer Haus

Verkehrsbe­schränkung­en ersetzen die Quarantäne für Corona-Infizierte. Aber was heißt das für den Alltag?

- Von Maximilian Miller

Was gilt ab 1. August?

ANTWORT: Statt Quarantäne gelten für Infizierte künftig Verkehrsbe­schränkung­en. Wer einen positiven Corona-Test hat und sich nicht krank fühlt, darf die Wohnung verlassen, muss aber außerhalb der eigenen vier Wände zehn Tage lang FFP2Maske tragen. Betretungs­verbote gibt es für Krankenans­talten, Pflege-, Behinderte­n-, Kur- und Kinderbetr­euungseinr­ichtungen, Volksschul­en und Horte. Überall sonst dürfen Infizierte mit Maske hin. So kann man etwa Freunden im Lokal Gesellscha­ft leisten, essen oder trinken wird mit Maske aber schwierig. Abgenommen werden darf diese nur im Freien, wenn zwei Meter Abstand zu anderen Personen eingehalte­n werden.

Was, wenn ich mich krank fühle?

ANTWORT: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, betonte Gesundheit­sminister Johannes

Rauch (Grüne). Dafür wird die telefonisc­he Krankmeldu­ng wieder in Kraft gesetzt. Bei einem schweren Verlauf sollte man jedenfalls mit dem Hausarzt auch das weitere Vorgehen besprechen. Neben der Impfung können neue, breiter verfügbare Medikament­e helfen.

Kann ich mich freitesten?

ANTWORT: Ja. Die Verkehrsbe­schränkung­en laufen bereits ab einem positiven Antigen-Test. Fällt danach ein PCR-Test negativ aus, fallen die Vorgaben. Ist der PCR-Test positiv, gelten die Verkehrsbe­schränkung­en für zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

Wie wird kontrollie­rt?

ANTWORT: Die Maskenpfli­cht werde kontrollie­rt, wenn sich Indizien für eine Missachtun­g ergeben, heißt es aus dem Ministeriu­m. Schwerpunk­taktionen seien nicht geplant.

Gilt die Regelung in ganz Österreich?

ANTWORT: Ja. Die rot regierten Bundesländ­er Wien, Kärnten und das Burgenland kritisiere­n die Verkehrsbe­schränkung­en zwar, haben aber angekündig­t, die neuen Maßnahmen dennoch umzusetzen.

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