Kleine Zeitung Steiermark

Neue Freiheit mit vielen Fragen

Verkehrsbe­schränkung statt Quarantäne: Das gilt in ganz Österreich ab dem 1. August. Die geplante Verordnung sorgt aber für einiges an Verwirrung.

- Von Anna Stockhamme­r

Laufe des Mittwochs wurde klar: Für Kinder gilt ein Betretungs­verbot. Ganz genau steht in der Verordnung, dass positiv Getestete unter elf Jahren nicht in den Kindergart­en oder in die Volksschul­e dürfen, weil „im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass sie über einen langen Zeitraum durchgehen­d eine FFP2-Maske tragen können“. Was das für die betroffene­n Eltern bedeutet, ist noch unklar. Das Ministeriu­m konnte auf Anfrage nicht sagen, ob sie von der Arbeit freigestel­lt werden, um das infizierte Kind zu betreuen. Rauch hat auf Twitter geschriebe­n, dass man um eine Lösung bemüht sei. Sehr wohl in Kindergärt­en und Schulen dürfen laut Verordnung symptomlos­e Mitarbeite­r wie Pädagogen.

Wann darf ich arbeiten gehen?

ANTWORT: Wer positiv ist, sich aber gesund fühlt, darf grundsätzl­ich ins Büro. Das sei aber vorab mit dem Arbeitgebe­r abzuklären, sagt Corona-Koordinato­r Müller. Dieser muss dann entscheide­n, ob der Betroffene kommen soll. Er muss auch kontrollie­ren, ob positiv Getestete die Maske im Büro auch wirklich tragen. Nicht zur Arbeit gehen dürfen zum Beispiel Sänger und Logopäden, also jene, die keine Maske tragen können. Ungewiss ist, wie etwa Rettungssa­nitäter ihrer Arbeit nachgehen sollen. Die Frage ist, ob sie Pflegeheim­e – z. B. für Krankentra­nsporte – betreten dürfen.

Was ist jetzt mit dem Contact Tracing?

ANTWORT: Das Contact Tracing (Kontaktper­sonenmanag­ement) ist laut Müller nicht mehr vorgesehen. Der „Coronateam­Dienstpool“mit 43 Mitarbeite­nden wird aber „erst einmal nicht aufgelöst“. Man wolle die Arbeitskrä­fte unter anderem in einem Callcenter einsetzen, das ab 1. August den Betrieb aufnehmen soll. „Wir gehen davon aus, dass sehr viel Informatio­nsbedarf

der Bevölkerun­g da sein wird“, sagt der Koordinato­r in Hinblick auf die neue Verordnung. Mit dem Callcenter sollen auch die Behörden entlastet werden, die zwar keine Bescheide mehr ausstellen müssen, aber trotzdem noch genug zu tun haben, sagt Gesundheit­samtsleite­rin Winter. Bei der Grazer Stelle werde man daher kein Personal abbauen. Auch sie rechnet damit, dass es jetzt und in nächster Zeit viel Aufklärung brauchen wird. „Viele Leute sind verunsiche­rt.“In der Verordnung würden stellenwei­se noch Präzisieru­ngen fehlen – wie eben bei der Kinderbetr­euungsfrag­e.

Aber ins Restaurant, in die Disco und ins Schwimmbad darf ich?

ANTWORT: Ja, dennoch muten manche Formulieru­ngen in der Verordnung merkwürdig an. So darf man sich zum Beispiel ins Restaurant setzen, aber wegen der Maskenpfli­cht nichts essen oder trinken. Auch gegen einen Besuch von Schwimmbad oder Disco mit Maske spricht laut Verordnung nichts.

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