Neue Freiheit mit vielen Fragen
Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne: Das gilt in ganz Österreich ab dem 1. August. Die geplante Verordnung sorgt aber für einiges an Verwirrung.
Laufe des Mittwochs wurde klar: Für Kinder gilt ein Betretungsverbot. Ganz genau steht in der Verordnung, dass positiv Getestete unter elf Jahren nicht in den Kindergarten oder in die Volksschule dürfen, weil „im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass sie über einen langen Zeitraum durchgehend eine FFP2-Maske tragen können“. Was das für die betroffenen Eltern bedeutet, ist noch unklar. Das Ministerium konnte auf Anfrage nicht sagen, ob sie von der Arbeit freigestellt werden, um das infizierte Kind zu betreuen. Rauch hat auf Twitter geschrieben, dass man um eine Lösung bemüht sei. Sehr wohl in Kindergärten und Schulen dürfen laut Verordnung symptomlose Mitarbeiter wie Pädagogen.
Wann darf ich arbeiten gehen?
ANTWORT: Wer positiv ist, sich aber gesund fühlt, darf grundsätzlich ins Büro. Das sei aber vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären, sagt Corona-Koordinator Müller. Dieser muss dann entscheiden, ob der Betroffene kommen soll. Er muss auch kontrollieren, ob positiv Getestete die Maske im Büro auch wirklich tragen. Nicht zur Arbeit gehen dürfen zum Beispiel Sänger und Logopäden, also jene, die keine Maske tragen können. Ungewiss ist, wie etwa Rettungssanitäter ihrer Arbeit nachgehen sollen. Die Frage ist, ob sie Pflegeheime – z. B. für Krankentransporte – betreten dürfen.
Was ist jetzt mit dem Contact Tracing?
ANTWORT: Das Contact Tracing (Kontaktpersonenmanagement) ist laut Müller nicht mehr vorgesehen. Der „CoronateamDienstpool“mit 43 Mitarbeitenden wird aber „erst einmal nicht aufgelöst“. Man wolle die Arbeitskräfte unter anderem in einem Callcenter einsetzen, das ab 1. August den Betrieb aufnehmen soll. „Wir gehen davon aus, dass sehr viel Informationsbedarf
der Bevölkerung da sein wird“, sagt der Koordinator in Hinblick auf die neue Verordnung. Mit dem Callcenter sollen auch die Behörden entlastet werden, die zwar keine Bescheide mehr ausstellen müssen, aber trotzdem noch genug zu tun haben, sagt Gesundheitsamtsleiterin Winter. Bei der Grazer Stelle werde man daher kein Personal abbauen. Auch sie rechnet damit, dass es jetzt und in nächster Zeit viel Aufklärung brauchen wird. „Viele Leute sind verunsichert.“In der Verordnung würden stellenweise noch Präzisierungen fehlen – wie eben bei der Kinderbetreuungsfrage.
Aber ins Restaurant, in die Disco und ins Schwimmbad darf ich?
ANTWORT: Ja, dennoch muten manche Formulierungen in der Verordnung merkwürdig an. So darf man sich zum Beispiel ins Restaurant setzen, aber wegen der Maskenpflicht nichts essen oder trinken. Auch gegen einen Besuch von Schwimmbad oder Disco mit Maske spricht laut Verordnung nichts.