Begegnungszone war jahrelang rechtswidrig
Grazer Behördenschreck Pöltl bekämpfte Parkstrafe und „kippte“Begegnungszone.
Eigentlich ist ja nicht viel passiert, außer, dass sich ein spätberufener Jus-Student eine Parkstrafe erspart hat. Aber die Geschichte ist trotzdem so kurios, dass sie erzählt werden soll: Die Begegnungszone am Sonnenfelsplatz war von September 2013 bis Dezember 2019 salopp formuliert eigentlich gar keine. Denn der Verfassungsgerichtshof hat nun festgestellt, dass sie nicht ordnungsgemäß kundgemacht war.
Aber der Reihe nach. Alles begann damit, dass Wolfgang Pöltl in der vermeintlichen Begegnungszone seine Vespa geparkt und von einem Parksheriff dafür einen Strafzettel kassiert hat. Denn: In so einer Zone darf man mit Kraftfahrzeugen nur halten, aber nicht parken. Doch Pöltl, der seit Jahren Missstände rund um die Auffahrt von Autos auf den Schloßberg anprangert und sich im Magistrat schon als Behördenschreck einen Namen gemacht hat, zahlte nicht.
Als Munition dienten ihm Beweisfotos aus der Beethovenstraße, wo die Tafeln für den Anfang und das Ende für die Begegnungszone jeweils auf der falschen Seite, also vertauscht montiert waren. Damit bekämpfte er die Parkstrafe durch alle Instanzen und bekam nun Recht.
Der Chef des Straßenamtes, Thomas Fischer, kann die Causa nur bestätigen: „Ja, das Höchstgericht hat so entschieden.“Er geht davon aus, dass Scherzbolde die Schilder umgeschraubt haben: „Bei der Einrichtung und Kundmachung haben unsere Leute diese sicher nicht verkehrt montiert.“Die Straßenmeister würden bei Kontrollen künftig nun eben auch aufmerksamer auf Schilder achten. Folgen hat das Ganze nun keine mehr, weil man nun auf beiden Straßenseiten die Schilder korrekt montiert hat. Bernd Hecke