Keine Förderung für Heizschwammerl
Koalition einigt sich auf Mittel für energieintensive Betriebe. Kein Flutlichtverbot.
Im Juni wurde es angekündigt, im Juli beschlossen, dann begann ein wochenlanges Feilschen um Details. Gestern mündeten die Verhandlungen in die Endrunde, heute soll der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen von Kanzler, Vizekanzler, Energieministerin und Wirtschaftsminister nach dem Ministerrat vorgestellt werden.
Beide Seiten hätten sich aufeinander zubewegt, heißt es aus Verhandlerkreisen. So sollen Bonus-Zahlungen von Vorständen begrenzt werden, wenn ein Zuschuss beantragt wird. Die ÖVP dürfte dem Koalitionspartner in der auch symbolisch wichtigen Frage der Heizschwammerl entgegenkommen sein: Ihre Verwendung wird nicht verboten, könnte aber ein Ausschlussgrund für die Energieförderung sein. „Heuer gibt’s Decken“, sagte Energieministerin Gewessler am Montag. Im
Gegenzug sollen die Grünen auf das Flutlichtverbot für Skipisten verzichtet haben.
Einig ist man sich, dass bei der Förderung die Gießkanne vermieden werden soll. Das sei eine direkte Lehre aus der Überförderung bei Coronahilfen. Abwickeln wird die Förderung das Austria Wirtschaftsservice AWS. Konkret sollen energieintensive Unternehmen – das sind alle, deren Energiekosten bis zu drei Prozent der Produktionskosten ausmachen – Förderanträge stellen können. 30 Prozent ihrer Mehrkosten bei Energie sollen zurückerstattet werden, und zwar rückwirkend ab Frühjahr 2022. Die Förderhöhe soll aus vier Stufen bestehen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Für kleinere Betriebe solle eine Pauschal-Lösung gefunden werden. Insgesamt sind deutlich mehr als eine Milliarde Euro für die Fördermaßnahme veranschlagt.