Der fünfte Anwaltspräsident
Armenak Utudjian ist Präsident des Rechtsanwaltskammertages.
Zu sagen, dass der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, oberstes Gremium der Standesvertretung der Advokaten, eine stabile Institution ist, wäre eventuell untertrieben. Gerade einmal vier Präsidenten hatte die Dachorganisation in den 48 Jahren ihres Bestehens, Walter Schuppich (1974–1993), Klaus Hoffmann (1993– 2002), Gerhard Benn-Ibler (2002– 2011) und zuletzt Rupert Wolff (2011–2022).
Seit dem Rechtsanwaltstag vergangene Woche steht ein neuer Jurist an der Spitze der Standesvertretung: Der Wiener Wirtschaftsanwalt Armenak
Utudjian, spezialisiert auf Privatstiftungsrecht, war schon seit
2011 Vizepräsident des Rechtsanwaltskammertages. Geboren 1964, studierte er Jus in Wien und St. Gallen, seit 1993 war er Partner in mehreren Rechtsanwaltskanzleien in Wien, inzwischen arbeitet er bei Graf Isola Rechtsanwälte, wo er unter anderem auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert ist.
Inhaltlich schließt Utudjian nahtlos an die Linie seines Vorgängers Wolff an: Überfällig seien etwa Reformen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Sicherstellung eines fairen Verfahrens, etwa bei der Beschlagnahme und Auswertung von Datenträgern, so der neue Präsident in ersten Interviews. Der Rechtsanwaltskammertag werde in Kürze einen Gesetzesvorschlag dazu präsentieren.
Dringend geboten wären angesichts der häufigen „Aktenleaks“Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Rechte. Es könne nicht sein, dass Leaks als Normalität gelten und Beschuldigtenrechte dabei
„zur Lachnummer verkommen“, konstatiert der ÖRAK-Präsident – der in Abrede stellt, dass die meisten Leaks von Anwältinnen und Anwälten stammen würden. Utudjian fordert auch Abhilfe gegen die teils „unerträglich lange Dauer“der Ermittlungsverfahren – und ruft die Anwaltschaft zum Protest auf, weil das Justizministerium „die längst notwendige Inflationsanpassung der Tarifansätze verweigert“.