Angeklagter zur Tat: „Es ist
Unter großem Zuschauerund Medieninteresse im und einer Mahnwache vor dem Gericht begann gestern in Wien der Prozess rund um den Tod von Leonie (13). Angeklagt: drei junge Afghanen.
In Anzug und Hemd, mit frisch geputzten Lackschuhen oder blütenweißen Sneakers erschienen die drei Angeklagten gestern Vormittag im Wiener Landesgericht. Um ihre Identität zu schützen, hielten sich die drei jungen Afghanen (19, 20 und 23) Mappen bzw. Papierzettel vor das Gesicht. Das Sicherheitsaufgebot war groß.
Schon eine Stunde vor Prozessbeginn hatten sich Besucher und Medienvertreter vor dem Gerichtssaal gedrängt. Der schreckliche Tod der 13-jährigen Leonie aus Tulln hatte nicht nur in Österreich, sondern auch im angrenzenden Ausland für Entsetzen gesorgt. Den von den Anwälten der Opferfamilie beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab. „Die Öffentlichkeit ist wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens“, begründete dies die Vorsitzende des Schwurgerichts gestern. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Vor dem Landesgericht fand wähdem renddessen eine Mahnwache für jüngst in Österreich getötete Frauen und Mädchen statt.
„Nicht schuldig“, ließen der 23-jährige mutmaßliche Haupttäter und der 20-Jährige, der sich als 16-Jähriger ausgegeben hatte und mit Leonie eine Beziehung geführt haben will, über ihre Anwälte ausrichten. Dann sprachen sie leise mit Dolmetsch – nur der jüngste der drei Afghanen, in dessen Wohnung die Tat passiert war, spricht Deutsch. Zwei der Männer legten dann ein Teilgeständnis ab, der Hauptangeklagte bestritt seine Schuld – er entschuldigte sich aber bei der Opferfamilie: „Ich möchte mich von ganzem Herzen dafür entschuldigen, was passiert ist. Wir kannten uns ja nicht und hatten keine Feindschaften. Es ist halt passiert.“
Der Hauptangeklagte, der nach London geflüchtet war und dort von Zielfahndern geschnappt wurde, werde nur deshalb als der Hauptschuldige angesehen, weil dies immer derjenige sei,