Kleine Zeitung Steiermark

Beihilfenb­etrug auf höherem Niveau

Kurzarbeit­shilfe, die zu Unrecht bezogen wurde, bringt einen Unternehme­r vor Gericht. Und das wird teuer.

- Alfred Lobnik

Das Vergehen ist gravierend, der Schaden geht zu Lasten von uns allen. Einem Grazer Unternehme­r (54) wird schwerer Betrug vorgeworfe­n: Im Jahr 2020 soll er von März bis Mai und dann von Juli bis September Covid-19-Kurzarbeit­sbeihilfe für einen Mitarbeite­r bezogen haben. Nur, der soll in der Zeit aber voll gearbeitet haben. Das AMS zahlte insgesamt rund 10.600 Euro zu Unrecht aus.

Der Verteidige­r ist ein bisschen indigniert über die Anklage, denn die Anzeige, die noch viel umfassende­r war, und von der fast nichts übrig blieb, ging von einem gekündigte­n Mieter aus. Und der betroffene Mitarbeite­r ist auch im Unfrieden gegangen worden.

„Ich übernehme die Verantwort­ung als Geschäftsf­ührer“, erklärt der Chef Richterin Julia Noack ohne Umschweife. „Meine GmbH hat die Beihilfen lukriert.“Die Verfehlung aus seiner Sicht: Er habe die Arbeitsauf­zeichnunge­n nicht ausreichen­d kontrollie­rt, „es war auch nicht meine Aufgabe“. Aber seine Verantwort­ung als Geschäftsf­ührer. Die Beihilfen hat er zurückgeza­hlt. ie Richterin muss angesichts der Verantwort­ungsüberna­hme und des geringen Verschulde­ns nicht lange überlegen: „Ich kann Ihnen eine Diversion anbieten, aber das wird teuer.“Bei seinem Vermögen (zwei bis drei Millionen Euro)

Dund Einkommen (5000 im Monat netto) ist die Geldbuße auch nach Berücksich­tigung von Schulden, Sorgepflic­hten für zwei Kinder und Unterhalts­vereinbaru­ng für seine frisch geschieden­e Frau – hoch. Obwohl: Den Unterhalt zahle er derzeit noch gar nicht. „Ich will nicht lügen.“– „Nicht lügen ist eine gute Idee vor Gericht.“ie Buße beträgt samt Pauschalko­sten 16.000 Euro. Da schnauft auch er kurz: „Ja, okay.“Dafür verlässt er das Gericht ohne Vorstrafe und um eine Erfahrung reicher.

D

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria