Beihilfenbetrug auf höherem Niveau
Kurzarbeitshilfe, die zu Unrecht bezogen wurde, bringt einen Unternehmer vor Gericht. Und das wird teuer.
Das Vergehen ist gravierend, der Schaden geht zu Lasten von uns allen. Einem Grazer Unternehmer (54) wird schwerer Betrug vorgeworfen: Im Jahr 2020 soll er von März bis Mai und dann von Juli bis September Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe für einen Mitarbeiter bezogen haben. Nur, der soll in der Zeit aber voll gearbeitet haben. Das AMS zahlte insgesamt rund 10.600 Euro zu Unrecht aus.
Der Verteidiger ist ein bisschen indigniert über die Anklage, denn die Anzeige, die noch viel umfassender war, und von der fast nichts übrig blieb, ging von einem gekündigten Mieter aus. Und der betroffene Mitarbeiter ist auch im Unfrieden gegangen worden.
„Ich übernehme die Verantwortung als Geschäftsführer“, erklärt der Chef Richterin Julia Noack ohne Umschweife. „Meine GmbH hat die Beihilfen lukriert.“Die Verfehlung aus seiner Sicht: Er habe die Arbeitsaufzeichnungen nicht ausreichend kontrolliert, „es war auch nicht meine Aufgabe“. Aber seine Verantwortung als Geschäftsführer. Die Beihilfen hat er zurückgezahlt. ie Richterin muss angesichts der Verantwortungsübernahme und des geringen Verschuldens nicht lange überlegen: „Ich kann Ihnen eine Diversion anbieten, aber das wird teuer.“Bei seinem Vermögen (zwei bis drei Millionen Euro)
Dund Einkommen (5000 im Monat netto) ist die Geldbuße auch nach Berücksichtigung von Schulden, Sorgepflichten für zwei Kinder und Unterhaltsvereinbarung für seine frisch geschiedene Frau – hoch. Obwohl: Den Unterhalt zahle er derzeit noch gar nicht. „Ich will nicht lügen.“– „Nicht lügen ist eine gute Idee vor Gericht.“ie Buße beträgt samt Pauschalkosten 16.000 Euro. Da schnauft auch er kurz: „Ja, okay.“Dafür verlässt er das Gericht ohne Vorstrafe und um eine Erfahrung reicher.
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