Der „Klimakleberkiller“ist dann doch nicht so radikal
„Mit Blaulicht und Folgetonhorn durch die Klimakleber“fabulierte ein Grazer (51). Es gibt dennoch einen Freispruch.
er bremst, verliert. Mit Blaulicht und Folgetonhorn durch die Klimakleber. Schließlich ist ein Menschenleben mehr wert als ein sinnloser Berufsdemonstrant, der Milliardenschaden verursacht.“Dieses Posting des Users „Klimakleberkiller“landete nicht in dem Online-Forum, für das es gedacht war, sondern in einem Strafantrag.
Was nach glatter Verurteilung aussieht, nimmt am Landesgericht Graz bei genauem Hinschauen eine interessante Wendung. Der „Klimakleberkiller“,
Wein 51 Jahre alter Pensionist, müht sich im Rollstuhl zu Richter Christoph Lichtenberg. „Corona“begründet er lapidar seinen Zustand: Monatelang lag er im Krankenhaus, der rechte Fuß musste ihm abgenommen werden. Seine Firma verlor er. Geblieben sind Schul- den, eine bescheidene Pension und die Pflegestufe 1.
Als er dann las, dass ein Rettungswagen wegen eines Klimaprotests in Wien im Stau stand, und der Patient gestorben ist – da ließ er sich zum „überspitzten“Posting hinreißen. „Ich war entrüstet.“Er habe aber nie gemeint, dass Einsatzfahrzeuge über Protestierende „drüberfahren“sollten. „Es hätte keinen Sinn, Menschen zu töten, um andere zu retten.“Mit „Durchfahren“habe er angedeutet, dass es etwa in Deutschland gelinge, die Straßen schneller freizumachen als bei uns. „Klimakleberkiller“beziehe sich darauf, dass der Klimaprotest ein Menschenleben gekostet habe. s gibt einen Freispruch. Der bedingte Vorsatz – dass man er in Kauf nahm, dass tatsächlich jemand mit einem Einsatzfahrzeug Protestierende verletzt – sei nicht erkennbar. Und wenn ein Satz mehrere Deutungen zulasse, sei der günstigere anzunehmen. Also: Unmutsäußerung statt Aufforderung zu einer Straftat.
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