Rechtliche Hürden bei Bezahlkarte
ÖVP will deutsches Modell importieren, aber keinen Bargeldbezug ermöglichen.
Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die in Deutschland geplante „Bezahlkarte“für Asylwerber auch in Österreich debattiert wurde. Dabei handelt es sich um eine Prepaid-Karte ohne Kontoanbindung. Kleinere Beträge können auch bar behoben werden. Dies will die ÖVP in Österreich offenbar nicht – was aber rechtlich schwierig wäre, sagt der Jurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck.
Eine Umstellung wäre grundsätzlich „nicht problematisch“, so Bußjäger, wohl aber, wenn Einkäufe ausnahmslos in staatlich zugelassenen Geschäften erlaubt sein sollten und es gar keine Möglichkeit mehr gibt, Bargeld zu beziehen. Das sieht man auch in Kärnten und der Steiermark so. Als Beispiel wird angeführt, dass Kinder in der Schule immer wieder für einen Ausflug oder fürs Kopieren ein paar Euro beisteuern müssten.
Bußjäger weist auch auf ein zweites juristisches Problem hin: Man müsse Vorkehrungen treffen, damit nicht eingesehen werden könne, welche Waren genau mit einer Karte bezogen werden. Die ÖVP will unter anderem deshalb keine Bargeldbehebung, um Überweisungen ins Ausland zu unterbinden. Dafür gebe es aber „keine Evidenz“, sagt Lukas Gahleitner vom Verein Asylkoordination.
Auch in den Büros der Landesrätinnen in der Steiermark und Kärnten wird angesichts der geringen Beträge kein solches Problem geortet. Asylwerber in der Grundversorgung erhalten ein Taschengeld von 40 Euro und für Verpflegung zwischen 230 und 260 Euro pro Monat. Dem Argument der Auslandsüberweisungen kann man bei der Caritas Steiermark nichts abgewinnen. Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) sieht die Bezahlkarte positiv, will aber eine bundesweit einheitliche Lösung.
In Tirol wurde bereits auf ein System mit Karte umgestellt, allerdings kann mit dieser Karte auch Bargeld behoben werden. Für ein bundesweites Rahmengesetz bräuchte die ÖVP die Grünen, die skeptisch sind, da Sachleistungen „teurer als Geldleistungen“seien, so der grüne Mandatar Georg Bürstmayr, Barbehebungen müssten auch weiterhin möglich sein. S. Rosner, W. Rombold