Polizei stellt Buben Einsatz in Rechnung
Falschmeldung zweier Buben, dass Mann in Raab gestürzt sei, dürfte für Eltern teuer werden.
Mehr als 100 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und (Wasser-)Rettung suchten im November in Feldbach zwei Tage lang nach einem angeblich Vermissten in der Raab. Wie sich herausstellte, hatten zwei Buben – sie waren zum Zeitpunkt der Tat acht und zehn Jahre alt – die Geschichte frei erfunden. Offenbar wollten sie sich ihrem Betreuer gegenüber einen „Scherz“erlauben (wir berichteten).
Minderjährige sind strafunmündig, was aber nicht bedeutet, dass nicht die Eltern der Kinder zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Tatsächlich ist es nun so weit: „Die Landespolizeidirektion Steiermark hat den Sachverhalt geprüft. Aufgrund der Tathandlung wird der Sachverhalt in Rechnung gestellt. Der Bescheid wird ausgestellt und die Partei – in diesem Fall wird es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um die Erziehungsberechtigten handeln – hat die Geldsumme zu bezahlen“, erklärt Heimo Kohlbacher, Pressesprecher der Landespolizeidirektion, und schickt voraus: „Es kann kostspielig werden.“
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf keine Auskunft über die genaue Geldsumme gegeben werden, weiß Chefinspektor Fritz Grundnig: „Man kann aber davon ausgehen, dass die Summe jenseits der 1000 Euro liegt.“Denn: Zahlreiche Polizeibeamte waren an mehreren Tagen über viele Stunden im Einsatz. Sollte nicht gezahlt werden, kommt die nächste Instanz zum Zug. Übrigens: Ein Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Das bedeutet, die betroffene Person wird auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, die behördliche Entscheidung anzufechten.
Die Freiwilligen Feuerwehren, die damals ebenso im Einsatz standen, haben den Fall ad acta gelegt: „Der Fall ist für uns behördlich abgeschlossen. Wir haben, so wie es jetzt aussieht, keine Möglichkeit, etwas zu lukrieren“, so Johannes Matzhold, Bereichsfeuerwehrkommandant Feldbach. Thomas Meier, Pressesprecher des Landesfeuerwehrverbands, bestätigt, dass man „vonseiten der Feuerwehr schnell erkannt hat, dass die Möglichkeiten sehr, sehr begrenzt sind“.
Wo sich Polizei und Feuerwehr aber einig sind: dass Notrufe nur dann abgesetzt werden dürfen, wenn wirklich Hilfe benötigt wird. „Das ist kein Kavaliersdelikt und auch kein Lausbubenstreich. Es ist verboten und kostspielig“, appelliert Kohlbacher. Dem schließt sich Meier an: „Es ist eine verbal zu verurteilende Irreführung.“