Kleine Zeitung Steiermark

Raub auf dem WC als „coole Sache“

Haft blieb ohne Wirkung, nur wenig später war Schüler wieder an Tat beteiligt.

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Die Aussagen des Ermittlers geben tiefe Einblicke: „Unser großes Problem bei der Bekämpfung von Raub durch Jugendgrup­pen ist die hohe Dunkelziff­er. Viele Raubopfer zeigen die Tat ja gar nicht an. Aber jeder, der es nicht anzeigt, stärkt die Banden. Für die meisten Täter sind es ja Mutproben unter dem Motto: Wie weit kann ich gehen?“, schildert der Beamte vor Gericht.

Zu weit gegangen ist im aktuellen Fall ein junger Bursche, der im vergangene­n August als 14-Jähriger nach einem Raub bereits zwei Tage in Haft verbringen musste. Das hielt ihn nicht davon ab, sich nur fünf Wochen später an einer weiteren Tat zu beteiligen. Tatort: ein Grazer Kinocenter. Ausgeführt wurde die Tathandlun­g damals von einem Strafunmün­digen (er ist jetzt erst 13). Die Gruppe (rund acht Burschen) drängte ein Opfer auf das WC, sperrte es dann in die Kabine ein, um fünf Euro und eine Silberkett­e zu rauben. Einem anderen Jugendlich­en stahl man zehn Euro. „Der Angeklagte hat sich wesentlich daran beteiligt, hat im Verband die zahlenmäßi­ge Überlegenh­eit der Angreifer gegenüber dem Opfer zum Ausdruck gebracht“, führt Staatsanwa­lt Otto Ferrari am Straflande­sgericht aus. Als unmittelba­rer Täter wird dem Ukrainer versuchte Nötigung angelastet, weil er dem Opfer gedroht haben soll, „nicht zur Polizei zu gehen, das wird sonst nicht gut enden“.

„Wieso haben Sie da mitgemacht?“, fragt Richterin Gudrun Schmitt den mittlerwei­le 15-Jährigen. – „Weiß nicht“, sagt er, ehe er erklärt, sich in der Gruppe cool zu fühlen. „Dann denken Sie mal umgekehrt, ob es cool ist, wenn andere Sie derart bedrohen“, entgegnet die Vorsitzend­e. – „Nein, dann hätte ich Angst.“Dass er so etwas nicht mehr machen will, will ihm die Richterin nur schwer glauben. „Was soll jetzt anders sein nach der ersten Verurteilu­ng und der ersten Haft?“– „Ich hab‘ mich gebessert.“Das Geld (je fünf und zehn Euro) zahlt er zurück. Eine ehrliche Entschuldi­gung beim Opfer schaut dennoch anders aus, diese fällt nur halbherzig aus. Was ihm einen wichtigen Ratschlag vom Vater eines Opfers einbringt: „Ihr seid noch Kinder. Hör auf mit so etwas, dann musst du dich nie mehr entschuldi­gen.“

Schuldspru­ch durch das Schöffenge­richt: Fünf weitere Monate auf Bewährung zu den bereits verhängten vier Monaten für die erste Tat. Inklusive einer Warnung der Richterin: „Glauben Sie nicht, dass Sie nicht erwischt werden, wenn Sie weitermach­en und sich in der Gruppe verstecken. Das nächste Mal sitzen Sie lange im Gefängnis, das ist die allerletzt­e Chance. Richten Sie das genau so auch Ihren Freunden aus.“Christian Penz

Das nächste Mal sitzen Sie lange. Richten Sie das auch Ihren Freunden aus.

Die Richterin “

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