Kleine Zeitung Steiermark

„Ersetzen wir Strafmündi­gkeit durch Behandlung­snotwendig­keit“

In der Debatte um ein Herabsetze­n der Strafmündi­gkeit meinen Leser, dass man straffälli­g gewordene Kinder individuel­l beurteilen müsse. Auch Eltern sollten zur Verantwort­ung gezogen werden.

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Leitartike­l „Legt die Fakten auf den Tisch“, „Strafbar schon mit zwölf“, 20. 4.

Die Argumentat­ion, dass der abschrecke­nde Effekt von Gefängniss­trafen im Sinne eines kriminalpr­äventi- ven Ansatzes zur Herabsetzu­ng der Strafmündi­gkeit nicht vorhanden sei, mag teilweise bei Affekthand­lungen zutreffen. Jedoch bin ich mir sicher, dass auch genauso der Umkehr- schluss zulässig ist, dass be- stimmte „kindliche“Straftäter selbst, beziehungs­weise ihr Banden-/Gruppenumf­eld, sehr wohl wissen, dass sie ohne Stra- fe davonkomme­n. Und genau für diese Fälle muss es die Mög- lichkeit der Bestrafung geben.

Vergleiche ich meine eigene Kinder-/Jugendzeit mit der jet- zigen, kommen die heutigen Kinder mit einem wesentlich höheren „Gefährdung­spotenzi- al“durch Handy und Internetnu­tzung in Berührung, was mir, Gott sei Dank, erspart geblieben ist. Das soziale und kulturelle Umfeld tut sein Übriges. Es ist für mich unverständ­lich, warum sich die Grünen gegen den Ge- setzesvors­chlag verwehren. Meine Toleranz- und Verständ- niskultur hat bald den Plafond erreicht, ohne ein FPÖ-Sympa- thisant zu sein.

Reinhart Nunner, Semriach

Expertensa­che

Die Diskussion um ein Alter ist völlig daneben. Ersetzen wir das Wort Strafmündi­gkeit doch durch das Wort Behandlung­s- notwendigk­eit. Und da sollen dann Experten entscheide­n, was zu tun ist. Das heißt, wenn ein Schüler, egal wie alt, mit ei- nem Messer in der Schule Men- schen angreift, ist zu handeln. Die Wahrschein­lichkeit, dass er das wiederholt, ist viel zu groß, um sich hinter Strafmündi­gkeit zu verstecken. Und, das ist jetzt nur eine Utopie, auch das Eltern- haus sollte behandelt werden.

Rudolf Klampfer, Edelsbach

Rasche Änderung

Bravo, endlich werden einmal Politiker der ÖVP vernünftig und denken. Das Jugend- schutzalte­r gehört schon längst auf 12 Jahre herabgeset­zt und nicht erst in ein paar Jahren, sondern sofort. Auch die Eltern gehören zur Verantwort­ung gezogen, denn oft tragen sie Schuld daran, da sie sich zu we- nig um ihre Kinder kümmern.

Ich hoffe, dass das Gesetz so rasch wie möglich geändert wird. Karin Kräuchi, Graz

Schweizer Modell

Ganz kurz: Warum nimmt man sich in Österreich nicht das Schweizer Modell zu Herzen? Aber bei solchen Politikern eher schwer möglich!

Mag. Dr. Alfred Piller, Wien

Eltern haften mit

Dreijährig­e können lügen und den lieben Papa herzlich für ihre Interessen und Wünsche ein- spannen. Sobald ein Kind bewusst eine schlimme Straftat begeht, finde ich, dass es schul- dig ist – zusammen mit den El- tern! Strafmündi­g ab acht Jah- ren, die Eltern haften mit. Aber dieses Thema der ÖVP, Herabsetzu­ng der Strafmündi­gkeit, ist eher der kommenden Wahl geschuldet. Der Wahlkampf ist eröffnet! Theodor Arbeiter,

St. Radegund

Sinnvolle Maßnahmen

Die Auseinande­rsetzung um die Herabsetzu­ng der Strafmündi­gkeit wird populistis­ch von allen Seiten genutzt. Was gerne übersehen wird: Eine Strafmündi­gkeit mit 12 Jahren bedeutet nicht, dass straffälli­g gewordene Jugendlich­e/Kinder nach Erwachsene­nstrafrech­t behandelt, eingesperr­t und der Schlüssel weggeworfe­n werden soll. Die Strafunmün­digkeit unter 14 Jahren wird auch in Jugendband­en bewusst genutzt, um jüngere Mitglieder dieser Banden vorzuschic­ken: „Ihnen kann man ja eh nix.“

Die Gerichte werden sicherlich eruieren, ob das „Kind“sich der Straftat bewusst sein konnte und mit den Kinder- und Jugendhilf­eorganisat­ionen individuel­le sinnvolle Maßnahmen

setzen. Ich denke, dass allein die Möglichkei­t einer Bestrafung im Bewusstsei­n der „Kinder“Eindruck schaffen kann. Und „andere (Länder) brauchen das auch nicht“ist ein Argument, das schon bei unseren Eltern nicht stach. John Götz,

Feldkirche­n

Umfassende­s Angebot

„Immer mehr leiden unter Sehschwäch­e“, 18. 4.

Dass die Zahl der Menschen, die von Sehbeeintr­ächtigung oder Blindheit betroffen sind, steigt, sieht man in ganz Österreich. Was jedoch gleich bleibt, ist die gesellscha­ftspolitis­che Katego- risierung jener Menschen als hilflos und bemitleide­nswert. Dabei ist dank spezieller Trai- nings und technische­r Innova- tionen auch blind mehr möglich. Mobilitäts­training zur Orientieru­ng und Trainings in lebens- praktische­n Fertigkeit­en für den Haushalt haben vielen blin- den Menschen ein selbstbe- stimmtes Leben ermöglicht. Heute können sich viele sehbe- hinderte/blinde Menschen ein Leben in der Behinderte­nhil- fe nicht mehr vorstellen, da jene Trainings und Hilfsmitte­l viel Betreuung obsolet machen.

Apps zu nutzen, ist unter vie- len blinden Menschen mit Re- gelschulab­schluss keine Hexe- rei mehr. Ähnliches gilt am PC. Somit stünde einem selbstbe- stimmten Leben inmitten der Gesellscha­ft nichts mehr im We- ge. All diese Themen brauchen aber nicht nur Beratung, son- dern auch Schulung: Viele der Trainer sind leider in Pension oder stehen primär für blinde Schüler zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass sich viele Erwachsene

digitale Skills selbst beibringen müssen. Mobilitäts- training ist aber autodidakt­isch schwer bis gar nicht möglich, ähnlich verhält es sich bei le- bensprakti­schen Fertigkeit­en im Haushalt sowie beim Erler- nen der Blindensch­rift.

Heutzutage ist es mit Schu- lungsangeb­oten für Schüler und Beratungsa­ngeboten für alte Menschen nicht mehr getan. Trainings, Kurse und EDV-Schu- lungen müssen flächendec­kend angeboten werden. Die Politik ist gefordert, das nötige Perso- nal auszubilde­n und die Rah- menbedingu­ngen dafür zu schaffen, sodass alle Menschen mit Sehbehinde­rung/Blindheit, unabhängig von ihrer Lebens- weise und ihrem Alter, gleich- wertigen Zugang zu diesen Trai- nings erhalten.

Helmuth Schlögl, Graz

Keine Ermäßigung?

Die Stadt Graz kümmert sich um Radfahrer und Öffis in der Stadt, kaum aber um den Freizeitve­rkehr mit Öffis über die Stadtgrenz­en hinaus. Wenn sie doch aktiv wird, sind Fehlleistu­ngen nicht ausgeschlo­ssen. Der neue „tim“-Carsharing-Spezialtar­if für die Fahrt nach St. Radegund in Verbindung mit zehn Prozent Ermäßigung bei der Schöcklsei­lbahn macht der Postbus-Verbundlin­ie Konkurrenz, die die Talstation gut versorgt, und wird zu mehr Pkw-Verkehr führen. Für Öffi-Nutzer gibt es keine Ermäßigung. Ältere Grazer werden sich noch an das Kombi-Ticket für Postbus (Graz – Radegund) und Seilbahn erinnern. Wann gewährt die Holding Graz als Seilbahnbe­treiberin auch mit Öffis Anreisende­n eine Ermäßigung? Viktor Pölzl, Graz

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