Frau überlebte Angriff nur durch Zufall
Mit einem versuchten und einem vollendeten Mord an Frauen muss sich diese Woche das Straflandesgericht Graz befassen.
Gleich zwei Fälle von tragisch eskalierter familiärer Gewalt beschäftigen in dieser Woche Geschworene am Straflandesgericht Graz. Heute steht ein Grazer vor Gericht, der versucht haben soll, seine Lebensgefährtin im Beisein ihres gemeinsamen Babys zu erwürgen. Sie überlebte die Attacke nur durch einen glücklichen Zufall, weil sie bewusstlos wurde und er glaubte, dass sie tot sei. Als sie wieder zu sich kam, setzte er das Messer an die eigene Kehle und drohte, sich selbst zu töten. Es gelang ihr schließlich noch, den Notruf zu wählen.
Es soll zuvor bereits eine Vielzahl an Übergriffen gegeben haben, die Anzeigen wurden aber zurückgenommen oder die Frau weigerte sich, gegen ihren Partner auszusagen. Der Mann war laut psychiatrischem Gutachten aufgrund einer bipolaren Störung und seiner Alkoholsucht zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.
Am Freitag steht schließlich ein gebürtiger Klagenfurter vor Gericht, der in Graz im März des Vorjahres seine Lebensgefährtin zu Tode geprügelt und erwürgt hat. Die Anklage listet eine Vielzahl von Verletzungen des Opfers infolge von Misshandlungen auf. Die Frau starb schließlich, als der Angeklagte sich auf den Hals der nach einem Stoß bereits auf dem Rücken liegenden Frau gekniet haben soll. Durch den massiven Druck sei es letztlich zur tödlichen Sauerstoffunterversorgung des Gehirns gekommen.
Der Angeklagte hat bereits acht Vorstrafen – immer wieder wegen Aggressionsdelikten. Er wurde aber niemals wegen eines Verbrechens (mit einer Strafdrohung von über drei Jahren) verurteilt und verhielt sich einige Jahre lang unauffällig, was wohl erklärt, dass er bisher noch nie eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst hat. Dem Angeklagten werden Mord und außerdem wegen der vorausgegangenen Misshandlungen auch das Verbrechen der schweren Körperverletzung vorgeworfen.
Alfred Lobnik