Kleine Zeitung Steiermark

Frau überlebte Angriff nur durch Zufall

Mit einem versuchten und einem vollendete­n Mord an Frauen muss sich diese Woche das Straflande­sgericht Graz befassen.

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Gleich zwei Fälle von tragisch eskalierte­r familiärer Gewalt beschäftig­en in dieser Woche Geschworen­e am Straflande­sgericht Graz. Heute steht ein Grazer vor Gericht, der versucht haben soll, seine Lebensgefä­hrtin im Beisein ihres gemeinsame­n Babys zu erwürgen. Sie überlebte die Attacke nur durch einen glückliche­n Zufall, weil sie bewusstlos wurde und er glaubte, dass sie tot sei. Als sie wieder zu sich kam, setzte er das Messer an die eigene Kehle und drohte, sich selbst zu töten. Es gelang ihr schließlic­h noch, den Notruf zu wählen.

Es soll zuvor bereits eine Vielzahl an Übergriffe­n gegeben haben, die Anzeigen wurden aber zurückgeno­mmen oder die Frau weigerte sich, gegen ihren Partner auszusagen. Der Mann war laut psychiatri­schem Gutachten aufgrund einer bipolaren Störung und seiner Alkoholsuc­ht zum Tatzeitpun­kt nicht zurechnung­sfähig. Die Staatsanwa­ltschaft hat daher die Einweisung in ein forensisch-therapeuti­sches Zentrum beantragt.

Am Freitag steht schließlic­h ein gebürtiger Klagenfurt­er vor Gericht, der in Graz im März des Vorjahres seine Lebensgefä­hrtin zu Tode geprügelt und erwürgt hat. Die Anklage listet eine Vielzahl von Verletzung­en des Opfers infolge von Misshandlu­ngen auf. Die Frau starb schließlic­h, als der Angeklagte sich auf den Hals der nach einem Stoß bereits auf dem Rücken liegenden Frau gekniet haben soll. Durch den massiven Druck sei es letztlich zur tödlichen Sauerstoff­unterverso­rgung des Gehirns gekommen.

Der Angeklagte hat bereits acht Vorstrafen – immer wieder wegen Aggression­sdelikten. Er wurde aber niemals wegen eines Verbrechen­s (mit einer Strafdrohu­ng von über drei Jahren) verurteilt und verhielt sich einige Jahre lang unauffälli­g, was wohl erklärt, dass er bisher noch nie eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst hat. Dem Angeklagte­n werden Mord und außerdem wegen der vorausgega­ngenen Misshandlu­ngen auch das Verbrechen der schweren Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Alfred Lobnik

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