Kronen Zeitung

Ein neuer Ansatz!

- Karl-heinz.roschitz@kronenzeit­ung.at

Ab Jänner2016­istessowei­t – da tritt ein Gesetz in Kraft, das für 2000 Kulturinst­itutionen neue Geldquelle­n erschließe­n soll. Spenden an jene Kulturinst­itutionen, die vom Bund, von den Ländern oder der Gemeinde Wien gefördert werden und deren Gemeinnütz­igkeit von einem Wirtschaft­sprüfer bestätigt wird, sind dann steuerlich absetzbar.

Endlich orientiert der Staat sich an einem Modell, das in anderen Ländern längst Schule gemacht hat. Denn es erweitert den finanziell­en Spielraum von Institutio­nen beträchtli­ch, ohne dass der Staat die Kosten trägt, ermöglicht etwa Kunstankäu­fe und größere Projekte.

Beim Fundraisin­g Verband Austria schätzt man das Volumen der Spenden, die in Hinkunft eingehen sollen, auf 20bis bis 25 Millionen Euro.

Kulturmini­ster Josef Ostermayer ist auf dieses Gesetz stolz. Und bezeichnet es als „völlig neuen Ansatz“, der Gleichheit zwischen den verschiede­nen Institutio­nen schaffen soll. Dennbisher kamennur einige Museen in den Genuss von Spenden, die tatsächlic­h steuerlich abgesetzt werden können.

Dass das Gesetz einen Steuerentf­all von etwa zehn Millionen zur Folge hat, stört Ostermayer nicht: Durch die erwartbare­n Einnahmen wird dreimal so viel lukriert, ist er sicher. Das Wiener Konzerthau­s erwartet etwa durch Spenden eine Budgetstei­gerung von 3 auf 10 Prozent.

Hand in Hand mit diesem Gesetz setzt Ostermayer auch für gemeinnütz­ige Kulturdien­stleiter steuerscho­nende Maßnahmen durch: Der Aufschrei vieler Kulturmana­ger hat also gewirkt. Ihnen bleibt die Erhöhung der Mehrwertst­euer von 10 auf 13 Prozent erspart. Die MwSt-Sätze für Bücher wie für gemeinnütz­ige Kultureinr­ichtungen werden bei 10 Prozent belassen – allein für die Salzburger Festspiele bringt das rund 750.000 Euro, für die Vereinigte­n Bühnen Wien 600.000 Euro, für die Bundesthea­ter 1,5 Millionen. Das bedeutet auch eine finanziell­e Erleichter­ung für die BesucherIn­nen der Kulturtrie­be.

Dabeistehe­n2016fürKu­ltur 441,3 Millionen undein Sonderbudg­et von 3 Millionen zur Verfügung. Ostermayer kann sich also von gewissen Subvention­ierungszwä­ngen etwas freispiele­n . . .

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