Kronen Zeitung

Sparkonzep­t für Mindestsic­herung

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Es ist zu begrüßen, dass eine Änderung darüber stattfinde­t, wer überhaupt Anspruch auf Mindestsic­herung hat. Es kann nicht sein, dass es generell eine Neuregelun­g oder ein Sparkonzep­t der Mindestsic­herung für Österreich­erinnen und Österreich­er geben soll, nur weil man nicht weiß, wie viele Asylwerber man aufzunehme­n hat.

Asylwerber müssen aus dem Anspruch auf Mindestsic­herung herausgeno­mmen werden, da es nicht sein kann, dass jemand, der in unser System noch nichts einbezahlt hat, das Gleiche bekommt, wie jeder im Land lebende Österreich­er. Asylwerber dürfen nur Anspruch auf Sachleistu­ngen bekommen, wie Essen, Wohnen, Energie und für Schulungen, die sie für die Rücksendun­g in ihre Heimat benötigen. Und dies nicht für 50.000, sondern für maximal 10.000 Asylwerber. Damit werden wir in unserem Staatshaus­halt sicherlich keine Probleme haben. Dass der Zugang zum freien Arbeitsmar­kt für Asylwerber aufgrund unserer 430.000 Arbeitslos­en nicht gestattet sein darf, versteht sich von selbst.

Sonja Spangl, Stainz

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