Sparkonzept für Mindestsicherung
Es ist zu begrüßen, dass eine Änderung darüber stattfindet, wer überhaupt Anspruch auf Mindestsicherung hat. Es kann nicht sein, dass es generell eine Neuregelung oder ein Sparkonzept der Mindestsicherung für Österreicherinnen und Österreicher geben soll, nur weil man nicht weiß, wie viele Asylwerber man aufzunehmen hat.
Asylwerber müssen aus dem Anspruch auf Mindestsicherung herausgenommen werden, da es nicht sein kann, dass jemand, der in unser System noch nichts einbezahlt hat, das Gleiche bekommt, wie jeder im Land lebende Österreicher. Asylwerber dürfen nur Anspruch auf Sachleistungen bekommen, wie Essen, Wohnen, Energie und für Schulungen, die sie für die Rücksendung in ihre Heimat benötigen. Und dies nicht für 50.000, sondern für maximal 10.000 Asylwerber. Damit werden wir in unserem Staatshaushalt sicherlich keine Probleme haben. Dass der Zugang zum freien Arbeitsmarkt für Asylwerber aufgrund unserer 430.000 Arbeitslosen nicht gestattet sein darf, versteht sich von selbst.
Sonja Spangl, Stainz