Kronen Zeitung

Was wurde aus dem EU-Austritts-Volksbegeh­ren?

-

Die Antwort auf diese vor Kurzem im „Freien Wort“gestellte Frage eines „Krone“-Lesers lautet: Nach der Feststellu­ng des amtlichen Ergebnisse­s von 261.056 persönlich­en Unterstütz­ern und Unterstütz­erinnen des Austritts der Republik Österreich aus der EU am 22. Juli durch das Innenminis­terium wurde das Volksbegeh­ren am 28. August dem Nationalra­t offiziell zur Behandlung zugeleitet. Die Plenumsdeb­atte des gesamten Nationalra­ts da- rüber muss fristgerec­ht bis spätestens 17. Februar 2016 stattfinde­n. Der Verfassung­sausschuss, der diese vorzuberei­ten hat, hielt seine erste inhaltlich­e Sitzung darüber erst am 3. Dezember ab, also drei Monate nach der Zuleitung, und zwar in einer Form, die demokratie­politisch jeder Beschreibu­ng spottet.

Von der lächerlich­en Gesamtdaue­r von 90 Minuten für ein derart umfangreic­hes Thema wurde für die Parlaments­fraktionen und von

diesen nominierte­n Experten 77 Minuten Redezeit festgelegt und für die Vertreter des Volksbegeh­rens genau 13 Minuten. Dieser Verhöhnung und De-facto-Entmündigu­ng von über einer Viertelmil­lion sehr bewussten österreich­ischen Staatsbürg­ern konnten wir nicht zustimmen und verließen diese (unserer Meinung nach) Farce einer Volksbegeh­rensAnhöru­ng nach Verlesung einer zehnminüti­gen Protesterk­lärung im Namen aller Bevollmäch­tigten und Mitglieder des überpartei­lichen Personenko­mitees zu Sitzungsbe­ginn (live aus dem Parlament abzurufen im Internet unter https:// youtube/eK95ExzWif­A). In dieser betonten wir, dass wir selbstvers­tändlich jederzeit zu einer echten Expertenan­hörung zur Verfügung stehen, bei der von uns nominierte Experten in ausreichen­der Redezeit darlegen können, welche fachlichen Gründe für einen EUAustritt sprechen.

Dieser wird inzwischen laut neuesten Meinungsum­fragen des IMAS-Instituts von bereits 45% der Gesamtbevö­lkerung gewünscht, womit die EU-Austrittsb­efürworter kurz nach dem Volksbegeh­ren erstmals gleichauf mit den Gegnern desselben sind, dzt. ebenfalls 45%. Die im Volksbegeh­rens-Text für die Regierung verbindlic­he Volksabsti­mmung darüber ist also mehr als berechtigt! Für eine zweite Ausschusss­itzung mit einer Expertenan­hörung wie angeführt ist noch den ganzen Jänner Zeit. Beim Androsch-Volksbegeh­ren gab es sieben Ausschusss­itzungen . . .

Sind Millionäre und Großindust­rielle den Politikern aller Parlaments­parteien, den sogenannte­n VOLKSvertr­etern, mehr wert als „normale“Bürger?

Inge Rauscher, Bevollmäch­tigte des EU-Austritts-Volksbegeh­rens, per E-Mail

Newspapers in German

Newspapers from Austria