Kronen Zeitung

Profession­elle Räumungsdi­enste

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Speziell in Wien ist der sorgfältig­e Winterdien­st unumgängli­ch. Viele Liegenscha­ftseigentü­mer beauftrage­n daher profession­elle Winterräum­dienste, damit sie sich nicht selbst um die entspreche­nden Arbeiten kümmern müssen. Das ist auch rechtlich entspannen­d, denn wenn zwischen dem Liegenscha­ftseigentü­mer und dem Räumungsdi­enst ein Vertrag aufgesetzt wird, der den Räumungsdi­enst zur Gänze mit den Verpflicht­ungen des Winterdien­stes beauftragt, wandert auch die Haftung und Verantwort­ung in die Zuständigk­eit des Räumungsdi­enstes. Das ist gerade für Liegenscha­ftsbesitze­r, die nicht ständig vor Ort sind, eine sinnvolle und sichere Investitio­n. Zur Gänze bedeutet, dass sich die externe Firma um die Streuung, Räumung und Einkehrung zu kümmern hat. Das muss aus dem Vertrag auch eindeutig hervorgehe­n. Wird nur eine teilweise Übertragun­g des Winterdien­stes vereinbart – beispielsw­eise zeitlich begrenzt oder nur die Schneeräum­ung ohne Streuung – dann ist weiterhin der Liegenscha­ftseigentü­mer verwaltung­sstrafrech­tlich verantwort­lich. Wird der Winterdien­st vertraglic­h übertragen, muss das der MA 58 binnen zwei Wochen bekannt gegeben werden. Wienweit gibt es über 800 angemeldet­e Winterdien­stfirmen.

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