Professionelle Räumungsdienste
Speziell in Wien ist der sorgfältige Winterdienst unumgänglich. Viele Liegenschaftseigentümer beauftragen daher professionelle Winterräumdienste, damit sie sich nicht selbst um die entsprechenden Arbeiten kümmern müssen. Das ist auch rechtlich entspannend, denn wenn zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Räumungsdienst ein Vertrag aufgesetzt wird, der den Räumungsdienst zur Gänze mit den Verpflichtungen des Winterdienstes beauftragt, wandert auch die Haftung und Verantwortung in die Zuständigkeit des Räumungsdienstes. Das ist gerade für Liegenschaftsbesitzer, die nicht ständig vor Ort sind, eine sinnvolle und sichere Investition. Zur Gänze bedeutet, dass sich die externe Firma um die Streuung, Räumung und Einkehrung zu kümmern hat. Das muss aus dem Vertrag auch eindeutig hervorgehen. Wird nur eine teilweise Übertragung des Winterdienstes vereinbart – beispielsweise zeitlich begrenzt oder nur die Schneeräumung ohne Streuung – dann ist weiterhin der Liegenschaftseigentümer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Wird der Winterdienst vertraglich übertragen, muss das der MA 58 binnen zwei Wochen bekannt gegeben werden. Wienweit gibt es über 800 angemeldete Winterdienstfirmen.