Kronen Zeitung

Mehr Wettbewerb bei Online-Hotelbuchu­ngen

Deutsche Kartellric­hter gegen booking.com

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München/Wien. – Ein Urteil des deutschen Kartellger­ichtes sorgt auch in Österreich für Aufregung. Booking.com, der Marktführe­r bei Online-Hotelbuchu­ngen, darf künftig keine Preisgaran­tie verlangen, weil das den Wettbewerb verzerrt.

Auch heimischen Hoteliers ist es ein Dorn im Auge, dass sie ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten dürfen als bei booking.com, nicht einmal auf ihrer eigenen Homepage. Entspreche­nde Preisklaus­eln in den Verträgen mit booking.com wurden in Deutschlan­d nun untersagt. Bis Ende Jänner müs- sen diese Klauseln entfernt werden, so das Urteil.

Die Hotelierve­reinigung und die Wirtschaft­skammer verlangen nun auch bei uns eine Prüfung, um den fairen Wettbewerb sicherzust­ellen. Die OnlinePlat­tformen verlangen von den Hoteliers zum Teil Gebühren bis zu 20% des Zimmerprei­ses.

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