Mehr Wettbewerb bei Online-Hotelbuchungen
Deutsche Kartellrichter gegen booking.com
München/Wien. – Ein Urteil des deutschen Kartellgerichtes sorgt auch in Österreich für Aufregung. Booking.com, der Marktführer bei Online-Hotelbuchungen, darf künftig keine Preisgarantie verlangen, weil das den Wettbewerb verzerrt.
Auch heimischen Hoteliers ist es ein Dorn im Auge, dass sie ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten dürfen als bei booking.com, nicht einmal auf ihrer eigenen Homepage. Entsprechende Preisklauseln in den Verträgen mit booking.com wurden in Deutschland nun untersagt. Bis Ende Jänner müs- sen diese Klauseln entfernt werden, so das Urteil.
Die Hoteliervereinigung und die Wirtschaftskammer verlangen nun auch bei uns eine Prüfung, um den fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die OnlinePlattformen verlangen von den Hoteliers zum Teil Gebühren bis zu 20% des Zimmerpreises.