Aufbewahrung
Platz da: Für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere (inkl. Korrespondenz) besteht eine 7-jährige Aufbewahrungspflicht. Also können Sie mit Ablauf des 31. 12. 2015 alle Unterlagen des Jahres 2008 an den Reißwolf verfüttern. Wirklich alle? Jein. Heben Sie bitte solche Unterlagen weiter auf, wenn sie in einem anhängigen Rechtsmittelverfahren von Bedeutung sind oder Grundstücke betreffen. Unterlagen in Zusammenhang mit Immobilien sind nämlich 22 Jahre aufbewahrungspflichtig.
Unterlagen sind auch dann weiter aufzubewahren, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, eine Relevanz besitzen. Schließlich ist man gut beraten, Unterlagen zu archivieren, die zu einer allfälligen zivilrechtlichen Beweisführung notwendig sein könnten (z. B. Produkthaftung, Eigentums-, Bestands-, Arbeitsvertragsrecht udgl.).