Kronen Zeitung

Höchststra­fe für einen Triebtäter

Steirer missbrauch­te 20 Frauen 15 Jahre Haft Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig

- VON MARTIN GASSER

„Ich schäme mich sehr. Ich habe meine Wut an Unschuldig­en ausgelasse­n.“Der 42-jährige Steirer ist vor Gericht einsichtig und reumütig. Wieder einmal. Bereits sieben Jahre war er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her untergebra­cht. Nur zwei Tage nach seiner Entlassung 2012 wurde er wieder zum Täter.

Der schmalschu­ltrige, zart wirkende Mann ist ein Triebtäter, der schon 2005 wegen Vergewalti­gung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden ist. Daraus wurden sieben Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her. Im Juli 2012 wurde er auf Bewährung entlassen. Er galt als geheilt. Zwei Tage später überfiel er eine Zwölfjähri­ge.

Verbrechen gegen 20 Frauen und Mädchen, begangen zwischen 2012 und 2015, waren angeklagt: Vergewalti­gung, geschlecht­liche Nötigung, Missbrauch von Unmündigen und sexuelle Belästigun­g, teilweise als Versuch. Die Staatsanwä­ltin: „Es gibt vermutlich noch mehr Opfer.“Sechs der Frauen hat Psychiater Manfred Walzl untersucht, bei allen stellte er dauerhafte Traumatisi­erungen fest: „Diese Frauen sind förmlich mitten aus ihrem Leben gerissen worden.“

Der 42-Jährige sagt, dass seine Taten keinen sexuellen Hintergrun­d hätten, es sei ihm darum gegangen, die Frauen zu erniedrige­n. Richter Martin Wolf: „Sehen Sie sich nicht selbst als größte Gefahr?“– „Ja, der Maßnahmenv­ollzug ist für mich die einzige Möglichkei­t. Ich schäme mich. Ich habe meine Wut an Unschuldig­en ausgelasse­n.“

Entlassung war ein folgenschw­erer Irrtum

Solche Einsicht und Reue sind nicht neu: Die Staatsanwä­ltin meint, er habe 2012 Psychologe­n und Bewährungs­helfer bewusst hinters Licht geführt. Der Verteidige­r: „Einer, der sieben Jahre eingesperr­t ist, kann selbst schwer einschätze­n, ob er geheilt ist. Vor solchen Irrtümern wird man nie ganz gefeit sein.“Oder wie Manfred Walzl meint: Es gibt kein Röntgen für die Seele.“

Schadeners­atz – ein paar Tausender für jedes Opfer – will er zahlen. Auch die Einweisung in eine Anstalt bekämpft der Mann nicht. Die Strafhöhe von 15 Jahren schon. Nicht rechtskräf­tig.

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Bei vielen der Opfer stellte der Gutachter Traumatisi­erungen fest

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