Höchststrafe für einen Triebtäter
Steirer missbrauchte 20 Frauen 15 Jahre Haft Das Urteil ist nicht rechtskräftig
„Ich schäme mich sehr. Ich habe meine Wut an Unschuldigen ausgelassen.“Der 42-jährige Steirer ist vor Gericht einsichtig und reumütig. Wieder einmal. Bereits sieben Jahre war er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Nur zwei Tage nach seiner Entlassung 2012 wurde er wieder zum Täter.
Der schmalschultrige, zart wirkende Mann ist ein Triebtäter, der schon 2005 wegen Vergewaltigung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden ist. Daraus wurden sieben Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im Juli 2012 wurde er auf Bewährung entlassen. Er galt als geheilt. Zwei Tage später überfiel er eine Zwölfjährige.
Verbrechen gegen 20 Frauen und Mädchen, begangen zwischen 2012 und 2015, waren angeklagt: Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch von Unmündigen und sexuelle Belästigung, teilweise als Versuch. Die Staatsanwältin: „Es gibt vermutlich noch mehr Opfer.“Sechs der Frauen hat Psychiater Manfred Walzl untersucht, bei allen stellte er dauerhafte Traumatisierungen fest: „Diese Frauen sind förmlich mitten aus ihrem Leben gerissen worden.“
Der 42-Jährige sagt, dass seine Taten keinen sexuellen Hintergrund hätten, es sei ihm darum gegangen, die Frauen zu erniedrigen. Richter Martin Wolf: „Sehen Sie sich nicht selbst als größte Gefahr?“– „Ja, der Maßnahmenvollzug ist für mich die einzige Möglichkeit. Ich schäme mich. Ich habe meine Wut an Unschuldigen ausgelassen.“
Entlassung war ein folgenschwerer Irrtum
Solche Einsicht und Reue sind nicht neu: Die Staatsanwältin meint, er habe 2012 Psychologen und Bewährungshelfer bewusst hinters Licht geführt. Der Verteidiger: „Einer, der sieben Jahre eingesperrt ist, kann selbst schwer einschätzen, ob er geheilt ist. Vor solchen Irrtümern wird man nie ganz gefeit sein.“Oder wie Manfred Walzl meint: Es gibt kein Röntgen für die Seele.“
Schadenersatz – ein paar Tausender für jedes Opfer – will er zahlen. Auch die Einweisung in eine Anstalt bekämpft der Mann nicht. Die Strafhöhe von 15 Jahren schon. Nicht rechtskräftig.