STEUR Tipps
Pastoralassistentin
Eine diplomierte Pastoralassistentin, die auch eine Ausbildung zur Lebens- und Sozialberatung besitzt, macht Fortbildungskosten für „Systemaufstellung“und für „transpersonale Psychotherapie“geltend. Diese sind als Werbungskosten abzugsfähig, da die erlernten Fähigkeiten im ausgeübten Beruf verwertet werden können.
Fahrtenbuch
Der Nachweis von Fahrtkosten hat grundsätzlich mittels eines laufend geführten Fahrtenbuches zu erfolgen, aus dem der Tag (Datum) der beruflichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der beruflichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen beruflichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in beruflich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sind. Die Führung eines Fahrtenbuches kann entfallen, wenn durch andere Aufzeichnungen (z.B. Reisekostenabrechnungen gegenüber dem Arbeitgeber) eine verlässliche Beurteilung möglich ist.
Ein Außendienstmitarbeiter zeichnet seine Fahrten mittels eines auf seinem PC geführten Fahrtenbuches auf. Im Fahrtenbuch sind aber nur die beruflichen Fahrten verzeichnet, während die privat gefahrenen Kilometer in den Aufzeichnungen nicht enthalten sind. Dies ist auch daraus erkennbar, dass des Öfteren der Anfangskilometerstand einer Eintragung nicht gleich dem Endkilometerstand der vorhergehenden Eintragung ist. Das Finanzamt meint, dass ein solches Fahrtenbuch nicht ordnungsmäßig sei. Da aber der Außendienstler auch noch mit Uraufzeichnungen (Kalendereintragungen etc.) aufwarten kann, sind die geltend gemachten Kilometergelder laut Urteil des BFG anzuerkennen.