Sultan stellt 50 Kurdenpolitiker nun als „Terroristen“vor Gericht
Immunität eines Viertels aller Abgeordneten aufgehoben:
Ankara.–Das türkische Parlament hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit die Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten aufgehoben. Damit hat der nervenkranke Sultan freie Bahn, seine Wut an den Kurden auszulassen und ihre politische Führung als Terroristen vor Gericht zu stellen.
Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen die Parlamentsfraktion der pro-kurdischen HDP. Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan wirft den HDP-Abgeordneten vor, der „verlängerte Arm“der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein. Erdoğan hatte dazu aufgerufen, ihre Immunität aufzuheben.
Die Aufhebung der Immunität geschieht über eine befristete Verfassungsänderung. Konkret stimmten die 373 Abgeordneten am Freitag dafür, einen Satz aus Artikel 83 für jene 138 Mitglieder der Nationalversammlung auszusetzen, denen Straftaten vorgeworfen werden. Der Satz besagt: „Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet.“138 Abgeordnete stimmten dagegen.
Damit ist der Weg für eine Strafverfolgung frei. Die HDP befürchtet die Festnahme von Abgeordneten ihrer Fraktion, gegen die vor allem Terrorvorwürfe erhoben werden. Parlamentarier anderer Parteien sehen sich Anschuldigungen wie etwa Amtsmissbrauch ausgesetzt.
Erdoğan verschafft sich die Mehrheit für „Sultanat“
Wenn Abgeordnete von den Gerichten verurteilt werden, finden in deren Wahlkreisen Nachwahlen statt. Erdoğan rechnet damit, dass dadurch seine AKP noch mehr Mandate im Parlament erhält. Dann hätte er die nötige Mehrheit für eine Verfassungsänderung, welche die Türkei in ein Präsidial-System mit Erdoğan an der alleinigen politischen Spitze umwandelt.