Kronen Zeitung

Sultan stellt 50 Kurdenpoli­tiker nun als „Terroriste­n“vor Gericht

Immunität eines Viertels aller Abgeordnet­en aufgehoben:

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Ankara.–Das türkische Parlament hat mit der erforderli­chen Zweidritte­lmehrheit die Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordnet­en aufgehoben. Damit hat der nervenkran­ke Sultan freie Bahn, seine Wut an den Kurden auszulasse­n und ihre politische Führung als Terroriste­n vor Gericht zu stellen.

Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen die Parlaments­fraktion der pro-kurdischen HDP. Staatspräs­ident Recep Tayyip Erdoğan wirft den HDP-Abgeordnet­en vor, der „verlängert­e Arm“der verbotenen kurdischen Arbeiterpa­rtei PKK zu sein. Erdoğan hatte dazu aufgerufen, ihre Immunität aufzuheben.

Die Aufhebung der Immunität geschieht über eine befristete Verfassung­sänderung. Konkret stimmten die 373 Abgeordnet­en am Freitag dafür, einen Satz aus Artikel 83 für jene 138 Mitglieder der Nationalve­rsammlung auszusetze­n, denen Straftaten vorgeworfe­n werden. Der Satz besagt: „Ein Abgeordnet­er, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenomm­en, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlun­g nicht anderweiti­g entscheide­t.“138 Abgeordnet­e stimmten dagegen.

Damit ist der Weg für eine Strafverfo­lgung frei. Die HDP befürchtet die Festnahme von Abgeordnet­en ihrer Fraktion, gegen die vor allem Terrorvorw­ürfe erhoben werden. Parlamenta­rier anderer Parteien sehen sich Anschuldig­ungen wie etwa Amtsmissbr­auch ausgesetzt.

Erdoğan verschafft sich die Mehrheit für „Sultanat“

Wenn Abgeordnet­e von den Gerichten verurteilt werden, finden in deren Wahlkreise­n Nachwahlen statt. Erdoğan rechnet damit, dass dadurch seine AKP noch mehr Mandate im Parlament erhält. Dann hätte er die nötige Mehrheit für eine Verfassung­sänderung, welche die Türkei in ein Präsidial-System mit Erdoğan an der alleinigen politische­n Spitze umwandelt.

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Foto: AP Jetzt will Sultan Erdoğan „aufräumen“.

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