Apotheke lieferte falsches Medikament: Frau verletzt
Unzählige Male hatte ein HNOArzt ein Betäubungsmittel in einer Apotheke zubereiten lassen – stets ohne Probleme. Einmal wurde es statt mit Wasser mit hochprozentigem Alkohol geliefert. Eine Patientin erlitt Verätzungen. Laut Gericht ist dafür auch der Arzt verantwortlich. Er hätte nur die Zutatenliste lesen müssen . . .
Der Salzburger HNOArzt verwendete eine „Pantocain-Lösung“für eine oberflächliche Betäubung bei einer Nasen-Behandlung. Das Medikament ließ er in einer Apotheke für jeden Patienten speziell mischen. Im konkreten Fall passierte ein Irrtum: Der Apotheker verwendete statt destillierten Wassers 96prozentigen Alkohol – mit verheerenden Folgen.
Die Frau klagte auf Schadenersatz. Die Apotheke gab sofort ihre Schuld zu, der Arzt aber sah keine Verantwortung. Und das obwohl auf einem Etikett die falschen Inhaltsstoffe vermerkt waren. Der Mediziner hätte also den Fehler bemerken müssen, wenn er nur kurz auf den Zettel geblickt hätte.
Doch dies sei, so der Arzt, eine „Überspannung“seiner Sorgfaltspflicht. Der Oberste Gerichtshof sah das anders: Auch wenn der Arzt mit der Apotheke keine negativen Erfahrungen gemacht hat, wäre ihm der kurze Blick auf das Etikett zumutbar gewesen. Jetzt muss noch über die Höhe der Entschädigung entschieden werden.