Kronen Zeitung

Apotheke lieferte falsches Medikament: Frau verletzt

- Peter Grotter

Unzählige Male hatte ein HNOArzt ein Betäubungs­mittel in einer Apotheke zubereiten lassen – stets ohne Probleme. Einmal wurde es statt mit Wasser mit hochprozen­tigem Alkohol geliefert. Eine Patientin erlitt Verätzunge­n. Laut Gericht ist dafür auch der Arzt verantwort­lich. Er hätte nur die Zutatenlis­te lesen müssen . . .

Der Salzburger HNOArzt verwendete eine „Pantocain-Lösung“für eine oberflächl­iche Betäubung bei einer Nasen-Behandlung. Das Medikament ließ er in einer Apotheke für jeden Patienten speziell mischen. Im konkreten Fall passierte ein Irrtum: Der Apotheker verwendete statt destillier­ten Wassers 96prozenti­gen Alkohol – mit verheerend­en Folgen.

Die Frau klagte auf Schadeners­atz. Die Apotheke gab sofort ihre Schuld zu, der Arzt aber sah keine Verantwort­ung. Und das obwohl auf einem Etikett die falschen Inhaltssto­ffe vermerkt waren. Der Mediziner hätte also den Fehler bemerken müssen, wenn er nur kurz auf den Zettel geblickt hätte.

Doch dies sei, so der Arzt, eine „Überspannu­ng“seiner Sorgfaltsp­flicht. Der Oberste Gerichtsho­f sah das anders: Auch wenn der Arzt mit der Apotheke keine negativen Erfahrunge­n gemacht hat, wäre ihm der kurze Blick auf das Etikett zumutbar gewesen. Jetzt muss noch über die Höhe der Entschädig­ung entschiede­n werden.

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In einer Apotheke (Symbolbild) wurde eine falsche Lösung eines Betäubungs­mittels gemischt – mit bösen Folgen für eine Patientin.

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