Kronen Zeitung

Schüler drohte mit Messer-Rache

Überforder­ter 18-Jähriger: „Aber ich hätte das nie gemacht“Landzwang angeklagt

- VON SILVIA SCHOBER

Schlechte Noten, ein Außenseite­r in der Schule, Probleme daheim: „Mir ist alles zu viel geworden“, sagt der 18-Jährige auf der Anklageban­k in Korneuburg (NÖ). Da drohte er per SMS mit einer Messeratta­cke in seiner Schule! Jetzt muss er sich wegen Landzwang verantwort­en. „Ich hätte das aber nie gemacht“, beteuert er.

Eine unbeschwer­te Jugendzeit dürfte für ihn ein Klischee sein, das er nicht erleben durfte: Der Amoklauf, mit dem er drohte, war wohl ein Hilferuf. Existenzän­gste, Probleme mit sich und anderen zehrten an ihm. „Irgendwann wollte ich nichts mehr erreichen“, sagt der 18-Jährige jetzt. Er lungerte nur noch herum. Dann war Notenschlu­ss – und ein „Fünfer“ließ sich nicht mehr ändern: „Da konnte ich nicht mehr.“Beim Gespräch mit der Lehrerin warf er mit Stühlen und verschwand. Und schrieb an einen Mitschüler: „Ich werde mit einem Messer kommen und mich rächen. Wenn du nicht verletzt werden willst, geh heim.“Da waren 850 Menschen im Gebäude. Die Polizei nahm ihn sofort fest.

„Ich hätte das nicht getan“, sagt er, „ich fühlte mich elendig, dachte: Sch... drauf.“– „Wollten Sie Angst machen?“, fragt Richter Franz Furtner. „Ja. Aber jetzt nicht mehr. Ich war im Gefängnis, ich habe gesehen, dass alles viel schlimmer sein kann, als es bei mir war.“Er ist in Therapie, arbeitet, ein neuer Job wartet schon. Er will sich entschuldi­gen und Jugendlich­en, denen es vielleicht ähnlich geht, wie es ihm ergangen ist, zeigen, dass so eine Aktion keine Lösung ist. – Die 6 Monate bedingte Haft nimmt er an.

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Seine „alte“Handelssch­ule Hollabrunn darf und will der 18-Jährige nicht mehr betreten. Die Droh-SMS tun ihm leid (Symbolfoto).
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Zweiter Prozess zum Luchsabsch­uss im Nationalpa­rk Kalkalpen (OÖ): Nun stand der Ehemann (65) der im Vorjahr verurteilt­en Luchsjäger­in vor Gericht. Auch er soll eine geschützte Raubkatze erlegt haben. Trotz Leugnens wurde er zu 11.160 Euro Geldstrafe...

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