Ein Mindestmaß an Sicherung
Wenn ich mir so die öffentlichen Aussagen zum Thema Mindestsicherung anhöre, bin ich in höchstem Maß verwundert. Nämlich darüber, in welch zwiespältiger Gedankenwelt viele Menschen bei uns leben. Von Politikern ist man es ja gewohnt, dass sie ihr Fähnlein nach dem politischen Wind richten, aber der bodenständige Österreicher ginge die Wände hoch, stellte man ihn vor die Tatsache, er müsste mit 500 Euro sein Leben bestreiten. Das mutet er aber all den Asylberechtigten zu, die sich nichts dazuverdienen können, wenn er diesem Vorschlag der Politiker zustimmt. Ich möchte eher an einen Irrtum glauben, es wird da von manchen etwas verwechselt.
Immer wieder hört man, ein Asylberechtigter würde Quartier und Kost vom Staat bezahlt bekommen. Das trifft nur für Asylwerber zu, die in der öffentlichen Betreuung sind und kein Recht auf Mindestsicherung haben. Würde das so sein, wäre die Mindestsicherung für den Steuerzahler eine unzumutbare Leisalso tung, müsste er ja für Kost und Quartier zweimal zahlen. Ein Asylberechtigter, jemand, dem ein Asylgrund zugestanden wurde, ist mit all den Kosten, die im täglichen Leben anfallen, belastet, und wenn er Glück hat, findet sich eine karitative Organisation, die ihm bei der Wohnungssuche hilft.
Probleme (Geldnöte, hohe Arbeitslosigkeit usw.) verstellen oft den Blick und verleiten zu vorschnellen Entscheidungen, aber im Sinne einer zukünftigen Integration dieser Asylberechtigten sollte ihnen eine Mindestbasis (grundlegende Lebenserhaltungskosten) garantiert sein. Herbert Höselmayer, Klostermarienberg