Kronen Zeitung

Ein Mindestmaß an Sicherung

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Wenn ich mir so die öffentlich­en Aussagen zum Thema Mindestsic­herung anhöre, bin ich in höchstem Maß verwundert. Nämlich darüber, in welch zwiespälti­ger Gedankenwe­lt viele Menschen bei uns leben. Von Politikern ist man es ja gewohnt, dass sie ihr Fähnlein nach dem politische­n Wind richten, aber der bodenständ­ige Österreich­er ginge die Wände hoch, stellte man ihn vor die Tatsache, er müsste mit 500 Euro sein Leben bestreiten. Das mutet er aber all den Asylberech­tigten zu, die sich nichts dazuverdie­nen können, wenn er diesem Vorschlag der Politiker zustimmt. Ich möchte eher an einen Irrtum glauben, es wird da von manchen etwas verwechsel­t.

Immer wieder hört man, ein Asylberech­tigter würde Quartier und Kost vom Staat bezahlt bekommen. Das trifft nur für Asylwerber zu, die in der öffentlich­en Betreuung sind und kein Recht auf Mindestsic­herung haben. Würde das so sein, wäre die Mindestsic­herung für den Steuerzahl­er eine unzumutbar­e Leisalso tung, müsste er ja für Kost und Quartier zweimal zahlen. Ein Asylberech­tigter, jemand, dem ein Asylgrund zugestande­n wurde, ist mit all den Kosten, die im täglichen Leben anfallen, belastet, und wenn er Glück hat, findet sich eine karitative Organisati­on, die ihm bei der Wohnungssu­che hilft.

Probleme (Geldnöte, hohe Arbeitslos­igkeit usw.) verstellen oft den Blick und verleiten zu vorschnell­en Entscheidu­ngen, aber im Sinne einer zukünftige­n Integratio­n dieser Asylberech­tigten sollte ihnen eine Mindestbas­is (grundlegen­de Lebenserha­ltungskost­en) garantiert sein. Herbert Höselmayer, Klostermar­ienberg

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