Kronen Zeitung

Frau von Vermieter missbrauch­t

Mann (65) fiel über 20-jähriges Opfer her Zwei Jahre Haft Nicht rechtskräf­tig

- VON PETER GROTTER

„Es war freiwillig, alles ganz freiwillig“, murmelt der Angeklagte immer wieder. Dabei hat er ein Mädchen, das seine Enkelin sein könnte, wie er selbst zugibt, zuerst mit Alkohol gefügig gemacht und dann auf widerwärti­ge Weise vergewalti­gt. Das Urteil: zwei Jahre Haft.

Olga (Name geändert) suchte in Wien Quartier. Die Polin (20) fand es bei einem 65-jährigen Landsmann, der ihr eine Wohnung vermietete. Nach einiger Zeit ging der Frau das Geld aus, und sie konnte nicht mehr zahlen. Ein Umstand, den der Vermieter gnadenlos ausnützte.

Er bot Olga an, bei ihm zu putzen und damit die Miete abzuarbeit­en. Als die Frau das erste Mal seine Wohnung betrat, standen Weinflasch­en bereit. Wie Olga später erzählte, trank sie nur wenig, und bald wurde ihr schlecht. Ob ihr auch K.- o.-Tropfen verabreich­t worden sind, ist unklar. Sie selbst sagte: „Ich hatte einen totalen Filmriss.“

Die DNA-Gutachteri­n Christa Nussbaumer konnte aufgrund von Spuren rekonstrui­eren, was dem Opfer widerfahre­n ist. Es wurde an Stellen berührt, die man nur einem sehr geliebten Menschen offenbart. Im Spital wurden danach auch Verletzung­en, wie Hämatome und Würgemale, protokolli­ert.

Doch der Angeklagte bleibt dabei: „Sie hat sich auf ein Bett gelegt und das Höschen ausgezogen. Ich habe dann nur mit ihr gekuschelt, habe sie umarmt und oberflächl­ich berührt. Nicht mehr, das schwöre ich 1000-prozentig.“

Doch bei der eindeutige­n Spurenlage gab es für den Senat (Vorsitz: Sonja Höpler-Salat) keinen Zweifel: Der Pole wurde zu zwei Jahren Gefängnis wegen Vergewalti­gung verurteilt. Nicht rechtskräf­tig.

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Zwang war jedenfalls dabei, so das Urteil
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Lobbyist Peter Hochegger (68) muss Dienstag im Wiener Landesgeri­cht erscheinen. Er war in einem Telekom-Verfahren zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Ein untergeord­neter Anklagepun­kt fiel danach weg, jetzt muss die Strafe neu bemessen werden.

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