Frau von Vermieter missbraucht
Mann (65) fiel über 20-jähriges Opfer her Zwei Jahre Haft Nicht rechtskräftig
„Es war freiwillig, alles ganz freiwillig“, murmelt der Angeklagte immer wieder. Dabei hat er ein Mädchen, das seine Enkelin sein könnte, wie er selbst zugibt, zuerst mit Alkohol gefügig gemacht und dann auf widerwärtige Weise vergewaltigt. Das Urteil: zwei Jahre Haft.
Olga (Name geändert) suchte in Wien Quartier. Die Polin (20) fand es bei einem 65-jährigen Landsmann, der ihr eine Wohnung vermietete. Nach einiger Zeit ging der Frau das Geld aus, und sie konnte nicht mehr zahlen. Ein Umstand, den der Vermieter gnadenlos ausnützte.
Er bot Olga an, bei ihm zu putzen und damit die Miete abzuarbeiten. Als die Frau das erste Mal seine Wohnung betrat, standen Weinflaschen bereit. Wie Olga später erzählte, trank sie nur wenig, und bald wurde ihr schlecht. Ob ihr auch K.- o.-Tropfen verabreicht worden sind, ist unklar. Sie selbst sagte: „Ich hatte einen totalen Filmriss.“
Die DNA-Gutachterin Christa Nussbaumer konnte aufgrund von Spuren rekonstruieren, was dem Opfer widerfahren ist. Es wurde an Stellen berührt, die man nur einem sehr geliebten Menschen offenbart. Im Spital wurden danach auch Verletzungen, wie Hämatome und Würgemale, protokolliert.
Doch der Angeklagte bleibt dabei: „Sie hat sich auf ein Bett gelegt und das Höschen ausgezogen. Ich habe dann nur mit ihr gekuschelt, habe sie umarmt und oberflächlich berührt. Nicht mehr, das schwöre ich 1000-prozentig.“
Doch bei der eindeutigen Spurenlage gab es für den Senat (Vorsitz: Sonja Höpler-Salat) keinen Zweifel: Der Pole wurde zu zwei Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung verurteilt. Nicht rechtskräftig.