Nach „Gebrauch“entsorgen?
Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft. Unser täglicher Einkauf ist meist mehrfach verpackt. Löst sich von einem Schuh die Sohle, landet das Paar im Müll - denn die Reparatur kostet oft mehr als neue beim Diskonter. Ist ein Elektrogerät defekt und kein Garantiefall mehr, wird es ebenfalls entsorgt. Denn „Bastler“, so wie es sie früher gab, die nahezu jeden Fernseher oder Toaster wieder funktionstüchtig machen konnten, sind mehr als rar geworden.
Doch leider endet dieser Trend nicht nur bei Dingen des täglichen Gebrauchs. Egal, in welches Bundesland man zurzeit schaut – überall sind die Tierheime zum Platzen voll. Der Grund dafür: ausgesetzte Tiere. Ja, es gibt sie tatsächlich! Menschen, die ihre Vierbeiner buchstäblich auf die Straße stellen, weil sie auf Urlaub fahren wollen. Wie man so herzlos sein kann, wird jedem Tierfreund wohl immer ein Rätsel bleiben. Selbst hohe Strafen halten diese Menschen nicht ab, ihre tierischen Mitbewohner nach „Gebrauch“zu entsorgen! Immerhin muss man mit 7500 Euro Bußgeld rechnen, wird man dabei erwischt. Im Wiederholungsfall sogar mit 15.000!
Ich bitte Sie deshalb, sollten Sie jemanden beobachten, der ein Tier aus einem Auto wirft, oder in einer Schachtel irgendwo abstellt, sich die KFZNummer aufzuschreiben – denn nur so können Missetäter ausgeforscht und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Den „entsorgten“Geschöpfen hilft das freilich nicht. Die können nur hoffen, dass sie möglichst bald und unbeschadet geborgen werden und schnell wieder eine Familie finden, der solch abartiges Verhalten fremd ist. Tiere einfach zu entsorgen und nicht einmal den Mut aufzubringen, sie an ein Tierheim zu übergeben, ist schlichtweg widerlich!