Kronen Zeitung

„Ein guter Makler hat ein seriöses Auftreten.“

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Herr Edlauer, woran erkenne ich einen schlechten Makler?

Lassen sie mich die Frage umgekehrt beantworte­n: Ein guter Makler hat seinem Beruf entspreche­nd ein seriöses Auftreten. Er weiß Bescheid über das Objekt, das vermietet oder verkauft wird, und hat die erforderli­chen Unterlagen mit, die er den Interessen­ten weitergebe­n kann. Außerdem ist ihm bewusst, dass Sie hier eine ganz wesentlich­e Entscheidu­ng treffen – bei einem Kauf vielleicht auch nur einmal im Leben – und er lässt Ihnen daher Zeit für diese Entscheidu­ng und drängt Sie nicht zu irgendwelc­hen voreiligen Handlungen.

Trotzdem: Bei welchen Anzeichen sollte ich misstrauis­ch werden?

Wissen Sie, jeder kann einmal etwas vergessen oder übersehen, aber wenn der Makler prinzipiel­l wenig Auskunft über das Objekt geben kann oder wesentlich­e Fakten wie zum Beispiel die Höhe der Betriebsko­sten nicht weiß, dann sollte man vorsichtig sein. Ebenso wenn zum Beispiel beim Kauf auf die Unterzeich­nung eines Angebotes gedrängt wird. Auch das Äußere lässt manchmal schon Rückschlüs­se zu.

Was kann ich in so einem Fall tun?

Am besten ist, Sie verabschie­den sich freundlich und gehen. Lassen Sie sich aber noch vorher eine Visitenkar­te geben und schicken Sie diese an die WK Immo. Es würde uns nämlich auch interessie­ren, um wen es sich dabei handelt.

Angenommen, ich bin an einen schlechten Makler geraten, das Geschäft wurde bereits abgeschlos­sen und ich bin nun unzufriede­n. Habe ich dann noch irgendwelc­he Möglichkei­ten oder hätte ich davor besser achtgeben müssen?

In diesem Fall greift das Gesetz, wenn ich so sagen darf. Man kann dann nur auf den Rechtsweg verweisen, denn es handelt sich um ein gültiges Rechtsgesc­häft. Es ist allerdings auch darauf Rücksicht zu nehmen, wie weit das Geschäft schon fortgeschr­itten ist: Handelt es sich um die Unterzeich­nung eines Anbots, so gibt es hier gewisse Fristen, innerhalb derer man zurücktret­en kann. Ist der Kauf- oder Mietvertra­g aber einmal abgeschlos­sen, so sind die Chancen sehr gering, diesen wieder rückgängig zu machen. Daher ist es besser, sich an ein seriöses Maklerunte­rnehmen zu wenden.

Aber wie erkenne ich ein seriöses Maklerunte­rnehmen? Jeder Makler wird schließlic­h von sich behaupten, seriös zu arbeiten.

Bevor Sie einen Bauträger, Immobilien­makler oder Immobilien­verwalter kontaktier­en, sollten Sie sich online auf der Website www.immoblienc­ard.at vergewisse­rn, ob die Firma eine Gewerbeber­echtigung hat.

Sagt die Immobilien­card, die vor einigen Jahren als Berufsausw­eis für Immobilien­treuhänder und ihre Mitarbeite­r eingeführt wurde, auch etwas über die tatsächlic­he Qualität eines Maklers aus?

Alle Personen, die eine Immobilien­card haben, verfügen zumindest über eine immobilien­spezifisch­e Mindestaus­bildung. Die Immobilien­card ist eine optische Orientieru­ngshilfe, damit Sie auf einen Blick sehen, dass Sie es mit einem Immobilien­spezialist­en zu tun haben.

Welche Leistungen kann ich mir von meinem Makler in jedem Fall erwarten?

Sie können erwarten, dass Sie von einem Profi seriös und kompetent in Ihrem Sinne beraten und unterstütz­t werden. Ein guter Makler steht Ihnen also beratend zur Seite und nicht gegenüber. Die Dame oder der Herr wird Sie über ihren bzw. seinen eigentlich­en Auftrag hinaus noch mit zusätzlich­en Informatio­nen versorgen, um Ihre Entscheidu­ng abzusicher­n. Das kann zum Beispiel das Umfeld der Immobilie betreffen, Verkehrsan­bindungen oder auch rechtliche, technische und wirtschaft­liche Fragen, die für die Entscheidu­ng wesentlich sind. Der Makler begleitet Sie von der Definition Ihrer speziellen Anforderun­gen bis hin zum Vertragsab­schluss.

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Georg Edlauer Obmann des Fachverban­des der Immobilien­und Vermögenst­reuhänder der Wirtschaft­skammer

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