Aufregung um Medikament für Parkinson-Patienten!
Seit 1. September zahlen Krankenkassen nur noch Generikum
Seit 1. September bezahlen die Krankenkassen nur noch Generika für ein wichtiges Parkinson-Medikament. Betroffene und Ärzte kritisieren die verhaltene Informationspolitik und die fehlende Übergangsfrist. Von heute auf morgen mussten andere Präparate verschrieben werden, die teilweise nicht lagernd waren!
Gabriele Hafner ist Präsidentin der österreichischen Parkinson-Selbsthilfe und selbst von der neurologischen Krankheit betroffen. Sie nimmt das Medikament Stalevo ein – wie viele andere Patienten auch. Vergangene Woche wollte sie wieder ein Rezept abholen, denn eine „Dauerverschreibung“gibt es nicht. „Nach einigem Suchen kam die Sprechstundenhilfe drauf, dass das Medikament nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt wird. Ich muss dieses aber 5-mal am Tag einnehmen.“Nach Rücksprache mit ihrem Neurologen wurde Gabriele Hafner ein Rezept für ein Generikum ausgestellt. Dieses nachgebaute Medikament kostet weniger als das Original. „Das Präparat war in der Apotheke nicht lagernd und auch nicht in den nächsten Tagen lieferbar. Was sollen Parkinson-Patienten in der Zwischenzeit tun?“, wandte sich die engagierte Burgenländerin an die Ombudsfrau. „Es darf nicht sein, dass die Krankenkasse unwillkürlich und ohne Übergangsfrist ein derart wichtiges Medikament zurückzieht und der Ersatz nicht verfügbar ist!“
Beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist man sich keiner Schuld bewusst. Eine Prüfung habe ergeben, dass ein Großteil der Generika lagernd sei. Änderungen im Erstattungskodex würden laufend veröffentlicht und seien für Ärzte ersichtlich. Diese können ihre Patienten entsprechend informieren. Einer dieser Ärzte ist Parkinson-Spezialist Dieter Volc. Viele Patienten hätten sich verzweifelt bei ihm gemeldet, weil Generika nicht lieferbar waren. Von einer flächendeckenden Information könne keine Rede sein. Auch für den Arzt ist unverständlich, dass es keine Übergangsfrist gebe. Im Sinne der Patienten. Warum eigentlich nicht? Wird bei den Kassen auf noch mehr Gewinn gespart?
Kurz nach Inbetriebnahme war der neue Rasenmäher von Stefan R. bereits defekt. „Nach nur 500 Quadratmetern Mähen starb der Motor ab und funktionierte nicht mehr“, so der Wiener. Ein Mitarbeiter des Lebensmittel-Diskonters, wo das Gerät gekauft wurde, schickte dieses ein. Drei Wochen später kam die Nachricht, dass der originale Tankdeckel fehle, der Luftfilter kaputt sei und die Reparatur 70 Euro koste. „Ich habe den Deckel beim Auspacken verloren und durch einen Benzinkanister-Verschluss ersetzt. Ich frage mich, was das mit dem Filter zu tun hat und warum ich zahlen soll“, so Herr R. weiter. Auf Anfrage reagierte Hofer prompt und zahlt einen Teil der Reparaturkosten.
Weil sie zu ihrem Lebensgefährten zog, kündigte Kathrin R. ihren Telekom-Vertrag für TV und Internet. „Obwohl ich bis Vertragsende alles bezahlte, erhielt ich im August eine Nachforderung von 100 Euro, weil der Vertrag angeblich verlängert wurde. Doch diesen hatte ich schon vier Jahre“, so die Niederösterreicherin. A1 informierte uns, dass die Kosten aus einer Verlängerung der Zusatzoption Fernsehen stammen. Ausnahmsweise bucht man die offene Forderung aus.
Bei einer Fahrt auf der Autobahn wurde die Windschutzscheibe des Pkw von Peter T. beschädigt. „Von einem völlig verschmutzten, vorbeifahrenden Auto löste sich trockener Schlamm, der einen Sprung in der Scheibe verursachte“, schilderte der Tiroler. Er notierte das Kennzeichen des Wagens und erstattete Anzeige. Doch die gegnerische Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab. Obwohl laut der Allianz
Versicherung die Haftung ihres Versicherungsnehmers in diesem Fall nicht zweifelsfrei gegeben sei, hat man sich nach unserer Anfrage entschieden, den Schaden zu übernehmen.