Dicke Tränen des Terror-Helfers
Prozess um mutmaßlichen IS-Kämpfer (22) §Höchste Sicherheitsvorkehrungen
Gänzlich unbeeindruckt zeigte sich das Gericht von den tränenreichen Beteuerungen eines 22-jährigen Syrers. Ihm wird eine Mitgliedschaft in der Terror-Miliz IS angelastet. Vor seiner Inhaftierung soll er sogar in einem Salzburger Flüchtlingslager mit seinen Gräueltaten geprahlt haben. Die Zeugen leben seither in Angst.
Er posierte stolz mit Waffen, verbreitete Fotos von brennenden Menschen in Käfigen und postete TerrorPropaganda auf Facebook: Trotzdem bestritt ein 22jähriger Syrer am Montag vor dem Schöffensenat in Salzburg unter Tränen seine Mitgliedschaft bei der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS).
Seit einem Jahr sitzt der eher unscheinbare Mann, der 2015 über die Balkanroute als Flüchtling nach Salzburg kam, schon hinter Gittern – in dieser Zeit hat er den Ermittlern mehrfach unterschiedliche Versionen über seinen Werdegang aufgetischt.
Mit dem IS habe er jedenfalls nichts zu tun, er wisse lediglich, dass es sich bei den Mitgliedern um „moralisch verwerfliche Personen handelt“, beteuerte er schließ- lich vor Gericht, nachdem er in einer früheren Einvernahme eine Mitgliedschaft als Wachsoldat bereits eingeräumt, später aber widerrufen hatte.
Anhand von FacebookEinträgen und akribischer Ermittlungsarbeit des Verfassungsschutzes kristallisierte sich eine andere Version heraus: So war der Syrer anfänglich für die Freie Syrische Armee (FSA) tätig, floh später in die Türkei, wo er sich aber nach kurzer Zeit dazu entschloss, in seine Heimat zurückzukehren, um sich dem IS anzuschließen. Dort soll er laut einem Zeugen sogar an grausamen Folter-Ritualen beteiligt gewesen sein.
Aufgeflogen ist er nur, weil er in einem Flüchtlingslager mit seinen Gräueltaten vor Landsmännern prahlte, einer informierte dann die Behörden. Er wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen befragt. Seine Identität muss geschützt werden, denn es ist zu befürchten, dass es zu Vergeltungsschlägen durch Angehörige des Inhaftierten kommen könnte.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen im Falle eines Schuldspruchs, ein Urteil ist ausständig.