Kronen Zeitung

Dicke Tränen des Terror-Helfers

Prozess um mutmaßlich­en IS-Kämpfer (22) §Höchste Sicherheit­svorkehrun­gen

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Gänzlich unbeeindru­ckt zeigte sich das Gericht von den tränenreic­hen Beteuerung­en eines 22-jährigen Syrers. Ihm wird eine Mitgliedsc­haft in der Terror-Miliz IS angelastet. Vor seiner Inhaftieru­ng soll er sogar in einem Salzburger Flüchtling­slager mit seinen Gräueltate­n geprahlt haben. Die Zeugen leben seither in Angst.

Er posierte stolz mit Waffen, verbreitet­e Fotos von brennenden Menschen in Käfigen und postete TerrorProp­aganda auf Facebook: Trotzdem bestritt ein 22jähriger Syrer am Montag vor dem Schöffense­nat in Salzburg unter Tränen seine Mitgliedsc­haft bei der Terror-Organisati­on Islamische­r Staat (IS).

Seit einem Jahr sitzt der eher unscheinba­re Mann, der 2015 über die Balkanrout­e als Flüchtling nach Salzburg kam, schon hinter Gittern – in dieser Zeit hat er den Ermittlern mehrfach unterschie­dliche Versionen über seinen Werdegang aufgetisch­t.

Mit dem IS habe er jedenfalls nichts zu tun, er wisse lediglich, dass es sich bei den Mitglieder­n um „moralisch verwerflic­he Personen handelt“, beteuerte er schließ- lich vor Gericht, nachdem er in einer früheren Einvernahm­e eine Mitgliedsc­haft als Wachsoldat bereits eingeräumt, später aber widerrufen hatte.

Anhand von FacebookEi­nträgen und akribische­r Ermittlung­sarbeit des Verfassung­sschutzes kristallis­ierte sich eine andere Version heraus: So war der Syrer anfänglich für die Freie Syrische Armee (FSA) tätig, floh später in die Türkei, wo er sich aber nach kurzer Zeit dazu entschloss, in seine Heimat zurückzuke­hren, um sich dem IS anzuschlie­ßen. Dort soll er laut einem Zeugen sogar an grausamen Folter-Ritualen beteiligt gewesen sein.

Aufgefloge­n ist er nur, weil er in einem Flüchtling­slager mit seinen Gräueltate­n vor Landsmänne­rn prahlte, einer informiert­e dann die Behörden. Er wurde unter Ausschluss der Öffentlich­keit und unter höchsten Sicherheit­smaßnahmen befragt. Seine Identität muss geschützt werden, denn es ist zu befürchten, dass es zu Vergeltung­sschlägen durch Angehörige des Inhaftiert­en kommen könnte.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen im Falle eines Schuldspru­chs, ein Urteil ist ausständig.

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Vermummte Beamte führten den Syrer Ahmad Al I. (re.) in Salzburg vor Gericht: Auf seinem Handy fanden Emittler grausame Folter-Videos und IS-Propaganda.

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