Österreich rüstet auf
Seit Beginn der Flüchtlingskrise vor rund einem Jahr hat die Zahl der registrierten Waffenbesitze um etwa elf Prozent zugenommen. In den vergangenen zehn Jahren sind Delikte mit Schusswaffen um besorgniserregende 95 Prozent angestiegen. Zunehmend unliebsame Ereignisse bedingen in der Bevölkerung subjektiv ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, wenngleich uns die Kriminalitätsstatistik weismachen will, dass sich die Kriminalitätsrate nicht erhöht.
Der Besitz einer Schusswaffe kann dem Inhaber aber auch eine trügerische Sicherheit vermitteln, sodass deren Erwerb zum Zwecke der gerechten Notwehr oder Nothilfe einer gründlichen Überlegung bedarf. Mit dem Erwerb einer Waffe wird dem Besitzer eine große zivil- und strafrechtliche Verantwortung übertragen. Außerdem ist die Handhabung einer Schusswaffe nicht jedermanns Sache, sodass neben der charakterlichen Eignung eine gründliche Schulung und regelmäßiges Training unerlässlich sind.
Relativ unproblematisch und eher empfehlenswert ist der Einsatz von Pfefferspray, wenn Leben, Freiheit, Vermögen oder die körperliche Unversehrtheit bedroht werden. Die Anwendung ist in Notsituationen sehr wirksam und verursacht in der Regel beim Angreifer nur eine vorübergehende Gesundheitsstörung. Aber auch hier ist eine gründliche Einweisung und der gesetzmäßige Umgang mit dieser Waffe Verpflichtung. Pfefferspray kann in Österreich von Personen ab 18 Jahren in den einschlägigen Waffengeschäften erworben werden. Peter Puster, Gendarmerie-Chefinspektor i. R., Feldkirchen bei Graz