Kronen Zeitung

Österreich rüstet auf

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Seit Beginn der Flüchtling­skrise vor rund einem Jahr hat die Zahl der registrier­ten Waffenbesi­tze um etwa elf Prozent zugenommen. In den vergangene­n zehn Jahren sind Delikte mit Schusswaff­en um besorgnise­rregende 95 Prozent angestiege­n. Zunehmend unliebsame Ereignisse bedingen in der Bevölkerun­g subjektiv ein erhöhtes Sicherheit­sbedürfnis, wenngleich uns die Kriminalit­ätsstatist­ik weismachen will, dass sich die Kriminalit­ätsrate nicht erhöht.

Der Besitz einer Schusswaff­e kann dem Inhaber aber auch eine trügerisch­e Sicherheit vermitteln, sodass deren Erwerb zum Zwecke der gerechten Notwehr oder Nothilfe einer gründliche­n Überlegung bedarf. Mit dem Erwerb einer Waffe wird dem Besitzer eine große zivil- und strafrecht­liche Verantwort­ung übertragen. Außerdem ist die Handhabung einer Schusswaff­e nicht jedermanns Sache, sodass neben der charakterl­ichen Eignung eine gründliche Schulung und regelmäßig­es Training unerlässli­ch sind.

Relativ unproblema­tisch und eher empfehlens­wert ist der Einsatz von Pfefferspr­ay, wenn Leben, Freiheit, Vermögen oder die körperlich­e Unversehrt­heit bedroht werden. Die Anwendung ist in Notsituati­onen sehr wirksam und verursacht in der Regel beim Angreifer nur eine vorübergeh­ende Gesundheit­sstörung. Aber auch hier ist eine gründliche Einweisung und der gesetzmäßi­ge Umgang mit dieser Waffe Verpflicht­ung. Pfefferspr­ay kann in Österreich von Personen ab 18 Jahren in den einschlägi­gen Waffengesc­häften erworben werden. Peter Puster, Gendarmeri­e-Chefinspek­tor i. R., Feldkirche­n bei Graz

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