Seien Sie versichert!
Es ist gar nicht so leicht, allgemeine Auskünfte zum Thema Versicherungen im Wohnbereich zu bekommen. Die Materie ist komplex. Wohnkrone.at hat dennoch einige ganz konkrete Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Das Versicherungswesen ist eine komplizierte Sache. Jeder Schadensfall ist ein Einzelfall – und deshalb ist es so schwierig, allgemein gültige, verbindliche Aussagen zu treffen. Das sorgt für eine gewisse Verunsicherung bei den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern. Die wollen natürlich möglichst genau wissen, wie sie ihre vier Wände am besten schützen können.
Der österreichische Versicherungsverband (VVO) hat einen Leitfaden herausgebracht, in dem die wichtigsten Versicherungsarten darge- stellt und für Laien verständlich erörtert werden. Es handelt sich dabei um eine Art Rahmenwerk, das heimischen Versicherungsunternehmen als Richtlinie bei der Gestaltung ihrer Bedingungen dienen mag. Verpflichtend ist es freilich nicht. Am Ende des Tages gelten jene Vertragsbedingungen, die in der Versicherungspolizze des Kunden festgehalten sind.
Dennoch finden sich im Leitfaden einige aufschlussreiche, allgemeine Antworten zu den häufigsten Fragen, die Mieterinnen und Mietern – aber natürlich auch Woh- nungs- oder Hausbesitzern – unter den Fingernägeln brennen. Wohnkrone.at hat die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Versicherungen rund ums Wohnen
Wer in einer Wohnung lebt, braucht normalerweise eine Haushaltsversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Die Haushaltsversicherung schützt den gesamten Hausrat in der Wohnung. Dabei ist in einem Kombipaket oft auch eine Privat-Haftpflichtversicherung inkludiert. Für Bauherren, Haus- und Grundbe- sitzer gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Wer das eigene Haus bezieht, sollte zusätzlich eine Eigenheimversicherung abschließen (siehe Informations-Kasten). Damit sind Schäden an den fixen Bestandteilen des Gebäudes gedeckt.
Haushaltsversicherung schützt
Die Haushaltsversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen bei einer Reihe von Schäden, z.B. durch Brand oder direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz
von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser. Schäden durch Sturm (bei Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) sowie Folgeschäden durch umstürzende Bäume bzw. Masten oder Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sind im Regelfall ebenfalls gedeckt.
Desgleichen Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung, wobei auch z.B. die Kosten einer notwendigen Türschlossänderung ersetzt werden. Schäden durch Leitungswasser (auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen) oder durch Überlaufen von Wasser sowie Frostschäden an wasserführenden Anlagen sind ebenso gedeckt wie Schäden durch Zerbre- chen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen), Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten.
Versichert sind darüber hinaus Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Schaden gering zu halten – so genannte Schadenminderungskosten, während Aufräumungs- und Reinigungskosten meist nur bis zur Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme versichert sind.
Was zum „Haushalt“zählt
Üblicherweise ist der gesamte Hausrat der Wohnung, die in der Polizze angegeben ist, versichert. Das sind alle beweglichen Gegenstände, die zur Einrichtung zählen, zum Gebrauch dienen oder für den Verbrauch bestimmt sind: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung und Haushaltsgegenstände, aber auch Audio- und Videogeräte, Foto- und Filmausrüstungen, Computer samt Zubehör, Musikinstrumente, Bücher, Sport- und Campingausrüstung oder auch eine Heimwerkerausrüstung.
Außerdem: Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken und Münzsammlungen. Allerdings gelten für derartige Wertsachen bei Einbruchdiebstahl gewisse Entschädigungsgrenzen, die in den Versicherungsbedingungen angeführt sind.
Derlei Hausrat ist – neben der in der Polizze genannten Wohnung – auch in anderen Abstellräumen (z.B. Keller oder Dachboden) versichert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gemeinschaftlich genutzten und nur vom Versicherungsnehmer genutzten Abstellräumen.
Minderwertige Gegenstände des Haushaltes (sogenannter „Bodenkram“), etwa Fahrräder, Kfz-Zubehör und Bereifung, Reise- und Sportutensilien, Wirtschaftsvorräte, Tiefkühltruhen, Waschgeräte oder Heizmaterial gelten auch auf dem versperrten Dachboden, im versperrten Keller oder Schuppen als mitversichert. Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, abgesperrte Fahrräder sowie die eigene Wäsche in der Waschküche, auf dem Trockenboden oder im Freien sind auch außerhalb der Wohnung, aber
innerhalb des Versicherungsgrundstückes (z.B. auf dem Gang), versichert.
Wer ist mitversichert?
Übrigens sind auch Sachen von Gästen des Hauses durch die Haushaltsversicherung geschützt – es sei denn, sie werden gegen Bezahlung beherbergt. Ebenso ist das Eigentum von Ehepartnern bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Bei einem Umzug innerhalb Österreichs kann die Haushaltsversicherung zur neuen Adresse gleichsam „mitgenommen“werden. Der Wohnungsinhalt ist dann auch während des Umzuges und in der neuen Wohnung versichert. Der Wohnungswechsel muss der Versicherung allerdings rechtzeitig in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Private Haftpflicht nicht Pflicht
Eine Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadenversicherung. Sie übernimmt Schäden, welche die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt – die Rede ist hier von Sachund/oder Personenschäden. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte mitversichert und zumeist auch die Kinder (bis zum 25. Lebensjahr), wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben.
Der Teufel schläft ja nicht, deshalb kann eigentlich jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung brauchen. Sie ist aber, anders als der Name vermuten lässt, nicht verpflichtend. Wie erwähnt, ist die private Haftpflichtversicherung beim Abschluss einer Haushaltsversicherung oft mit dabei – als Teil eines Kombipakets.
Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind allerdings immer mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Eine Schadenersatzver-pflichtung könnte z.B. drohen, wenn ein Besucher in Ihrer Wohnung auf dem glatten Fußboden oder im Winter auf dem vereisten Gehsteig vor Ihrem Haus ausrutscht und sich dabei verletzt. Vielleicht hat ja auch Ihr Hund den Briefträger gebissen? Oder Öl ist aus Ihrem Heizungstank ausgetreten und hat beim Nachbarn einen Schaden verursacht. Auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen, kann die Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Für Autofahrer gibt es hingegen die Kfz-Haftpflichtversi- cherung – diese ist tatsächlich verpflichtend.
Schutzlos glücklich?
Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für Privathaushalte jedenfalls zu empfehlen. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch wird nämlich für Schäden aller Art grundsätzlich in voller Höhe gehaftet. Wenn keine Absicherung besteht, muss der Schädiger den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Das kann sehr teuer werden – mitunter sogar existenzbedrohend. Ähnliches gilt für die Haushalts- und insbesondere für die Eigenheimversicherung.