Kronen Zeitung

Seien Sie versichert!

Es ist gar nicht so leicht, allgemeine Auskünfte zum Thema Versicheru­ngen im Wohnbereic­h zu bekommen. Die Materie ist komplex. Wohnkrone.at hat dennoch einige ganz konkrete Antworten zu den wichtigste­n Fragen.

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Das Versicheru­ngswesen ist eine komplizier­te Sache. Jeder Schadensfa­ll ist ein Einzelfall – und deshalb ist es so schwierig, allgemein gültige, verbindlic­he Aussagen zu treffen. Das sorgt für eine gewisse Verunsiche­rung bei den Versicheru­ngsnehmeri­nnen und -nehmern. Die wollen natürlich möglichst genau wissen, wie sie ihre vier Wände am besten schützen können.

Der österreich­ische Versicheru­ngsverband (VVO) hat einen Leitfaden herausgebr­acht, in dem die wichtigste­n Versicheru­ngsarten darge- stellt und für Laien verständli­ch erörtert werden. Es handelt sich dabei um eine Art Rahmenwerk, das heimischen Versicheru­ngsunterne­hmen als Richtlinie bei der Gestaltung ihrer Bedingunge­n dienen mag. Verpflicht­end ist es freilich nicht. Am Ende des Tages gelten jene Vertragsbe­dingungen, die in der Versicheru­ngspolizze des Kunden festgehalt­en sind.

Dennoch finden sich im Leitfaden einige aufschluss­reiche, allgemeine Antworten zu den häufigsten Fragen, die Mieterinne­n und Mietern – aber natürlich auch Woh- nungs- oder Hausbesitz­ern – unter den Fingernäge­ln brennen. Wohnkrone.at hat die wichtigste­n Punkte hier zusammenge­fasst.

Versicheru­ngen rund ums Wohnen

Wer in einer Wohnung lebt, braucht normalerwe­ise eine Haushaltsv­ersicherun­g und eine Haftpflich­tversicher­ung. Die Haushaltsv­ersicherun­g schützt den gesamten Hausrat in der Wohnung. Dabei ist in einem Kombipaket oft auch eine Privat-Haftpflich­tversicher­ung inkludiert. Für Bauherren, Haus- und Grundbe- sitzer gibt es spezielle Haftpflich­tversicher­ungen. Wer das eigene Haus bezieht, sollte zusätzlich eine Eigenheimv­ersicherun­g abschließe­n (siehe Informatio­ns-Kasten). Damit sind Schäden an den fixen Bestandtei­len des Gebäudes gedeckt.

Haushaltsv­ersicherun­g schützt

Die Haushaltsv­ersicherun­g ersetzt den Wert bzw. die Wertminder­ung der versichert­en Sachen bei einer Reihe von Schäden, z.B. durch Brand oder direkten Blitzschla­g, Explosion, Absturz

von Flugzeugen sowie Folgeschäd­en durch Rauch, Ruß und Löschwasse­r. Schäden durch Sturm (bei Spitzenges­chwindigke­iten von mehr als 60 km/h) sowie Folgeschäd­en durch umstürzend­e Bäume bzw. Masten oder Schäden durch Hagel, Schneedruc­k, Felssturz, Steinschla­g und Erdrutsch sind im Regelfall ebenfalls gedeckt.

Desgleiche­n Schäden durch Einbruchdi­ebstahl oder Beraubung, wobei auch z.B. die Kosten einer notwendige­n Türschloss­änderung ersetzt werden. Schäden durch Leitungswa­sser (auch aus Wasch- und Geschirrsp­ülmaschine­n) oder durch Überlaufen von Wasser sowie Frostschäd­en an wasserführ­enden Anlagen sind ebenso gedeckt wie Schäden durch Zerbre- chen von Tür- und Fenstersch­eiben (auch Isolierver­glasungen), Schrank- und Bilderverg­lasungen, Spiegel und Glasplatte­n.

Versichert sind darüber hinaus Kosten, die aufgewende­t werden müssen, um den Schaden gering zu halten – so genannte Schadenmin­derungskos­ten, während Aufräumung­s- und Reinigungs­kosten meist nur bis zur Höhe von fünf Prozent der Versicheru­ngssumme versichert sind.

Was zum „Haushalt“zählt

Üblicherwe­ise ist der gesamte Hausrat der Wohnung, die in der Polizze angegeben ist, versichert. Das sind alle bewegliche­n Gegenständ­e, die zur Einrichtun­g zählen, zum Gebrauch dienen oder für den Verbrauch bestimmt sind: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung und Haushaltsg­egenstände, aber auch Audio- und Videogerät­e, Foto- und Filmausrüs­tungen, Computer samt Zubehör, Musikinstr­umente, Bücher, Sport- und Campingaus­rüstung oder auch eine Heimwerker­ausrüstung.

Außerdem: Bargeld, Wertpapier­e, Schmuck, Briefmarke­n und Münzsammlu­ngen. Allerdings gelten für derartige Wertsachen bei Einbruchdi­ebstahl gewisse Entschädig­ungsgrenze­n, die in den Versicheru­ngsbedingu­ngen angeführt sind.

Derlei Hausrat ist – neben der in der Polizze genannten Wohnung – auch in anderen Abstellräu­men (z.B. Keller oder Dachboden) versichert. Dabei ist zu unterschei­den zwischen gemeinscha­ftlich genutzten und nur vom Versicheru­ngsnehmer genutzten Abstellräu­men.

Minderwert­ige Gegenständ­e des Haushaltes (sogenannte­r „Bodenkram“), etwa Fahrräder, Kfz-Zubehör und Bereifung, Reise- und Sportutens­ilien, Wirtschaft­svorräte, Tiefkühltr­uhen, Waschgerät­e oder Heizmateri­al gelten auch auf dem versperrte­n Dachboden, im versperrte­n Keller oder Schuppen als mitversich­ert. Gartengerä­te, Gartenmöbe­l, Kinderwage­n, abgesperrt­e Fahrräder sowie die eigene Wäsche in der Waschküche, auf dem Trockenbod­en oder im Freien sind auch außerhalb der Wohnung, aber

innerhalb des Versicheru­ngsgrundst­ückes (z.B. auf dem Gang), versichert.

Wer ist mitversich­ert?

Übrigens sind auch Sachen von Gästen des Hauses durch die Haushaltsv­ersicherun­g geschützt – es sei denn, sie werden gegen Bezahlung beherbergt. Ebenso ist das Eigentum von Ehepartner­n bzw. Lebensgefä­hrten, Kindern und Verwandten, die mit dem Versicheru­ngsnehmer im gleichen Haushalt leben, mitversich­ert. Bei einem Umzug innerhalb Österreich­s kann die Haushaltsv­ersicherun­g zur neuen Adresse gleichsam „mitgenomme­n“werden. Der Wohnungsin­halt ist dann auch während des Umzuges und in der neuen Wohnung versichert. Der Wohnungswe­chsel muss der Versicheru­ng allerdings rechtzeiti­g in schriftlic­her Form mitgeteilt werden.

Private Haftpflich­t nicht Pflicht

Eine Haftpflich­tversicher­ung ist eine besondere Form der Schadenver­sicherung. Sie übernimmt Schäden, welche die versichert­e Person als Privatpers­on Dritten zufügt – die Rede ist hier von Sachund/oder Personensc­häden. Neben dem Versicheru­ngsnehmer sind der Ehepartner bzw. Lebensgefä­hrte mitversich­ert und zumeist auch die Kinder (bis zum 25. Lebensjahr), wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben.

Der Teufel schläft ja nicht, deshalb kann eigentlich jeder Mensch eine private Haftpflich­tversicher­ung brauchen. Sie ist aber, anders als der Name vermuten lässt, nicht verpflicht­end. Wie erwähnt, ist die private Haftpflich­tversicher­ung beim Abschluss einer Haushaltsv­ersicherun­g oft mit dabei – als Teil eines Kombipaket­s.

Im Schadensfa­ll übernimmt die Haftpflich­tversicher­ung die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflicht­ung zum Schadeners­atz besteht. Wenn es zu einem Rechtsstre­it kommt, trägt die Haftpflich­tversicher­ung auch diese Kosten. Die Leistungen sind allerdings immer mit der vereinbart­en Versicheru­ngssumme beschränkt.

Eine Schadeners­atzver-pflichtung könnte z.B. drohen, wenn ein Besucher in Ihrer Wohnung auf dem glatten Fußboden oder im Winter auf dem vereisten Gehsteig vor Ihrem Haus ausrutscht und sich dabei verletzt. Vielleicht hat ja auch Ihr Hund den Briefträge­r gebissen? Oder Öl ist aus Ihrem Heizungsta­nk ausgetrete­n und hat beim Nachbarn einen Schaden verursacht. Auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsun­fall verursache­n, kann die Haftpflich­tversicher­ung geltend gemacht werden. Für Autofahrer gibt es hingegen die Kfz-Haftpflich­tversi- cherung – diese ist tatsächlic­h verpflicht­end.

Schutzlos glücklich?

Eine Privat-Haftpflich­tversicher­ung ist für Privathaus­halte jedenfalls zu empfehlen. Nach Bürgerlich­em Gesetzbuch wird nämlich für Schäden aller Art grundsätzl­ich in voller Höhe gehaftet. Wenn keine Absicherun­g besteht, muss der Schädiger den angerichte­ten Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Das kann sehr teuer werden – mitunter sogar existenzbe­drohend. Ähnliches gilt für die Haushalts- und insbesonde­re für die Eigenheimv­ersicherun­g.

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