Eigenheimversicherung
Wer als Eigentümer ein Haus bezieht, sollte neben einer Haushalts- auch eine Eigenheimversicherung abschließen. Damit sind Schäden gedeckt, die an fixen Bestandteilen eines Gebäudes entstehen. Ohne entsprechende Versicherung kann es im Schadensfall extrem teuer kommen. Die Eigenheimversicherung (Gebäudeversicherung) ist – ähnlich wie die Haushaltsversicherung – eine „Bündelversicherung“: sie schützt gegen ein Bündel von Gefahren. Üblicherweise handelt es sich dabei um Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht. In der Basisdeckung sind Schäden durch Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Lawinenluftdruck („Katastrophenschutz“) nicht gedeckt. Sofern diese Gefahren überhaupt mitversichert werden können, liegen die Versicherungssummen im Bereich von 5.000 bis 10.000 Euro. In Ausnahmefällen auch darüber, allerdings mit entsprechend höheren Prämien. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude. Also auch Garagen, Schuppen und Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, sofern sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden. Unter „Gebäude“ist der gesamte Baukörper inklusive der dazugehörigen Grund- und Kellermauern und aller mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen zu verstehen (z. B. Zwischenwände, Zwischendecken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand- und Bodenbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen, Blitzschutzanlagen). Versicherungsnehmer ist in den meisten Fällen der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden