Kronen Zeitung

Eigenheimv­ersicherun­g

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Wer als Eigentümer ein Haus bezieht, sollte neben einer Haushalts- auch eine Eigenheimv­ersicherun­g abschließe­n. Damit sind Schäden gedeckt, die an fixen Bestandtei­len eines Gebäudes entstehen. Ohne entspreche­nde Versicheru­ng kann es im Schadensfa­ll extrem teuer kommen. Die Eigenheimv­ersicherun­g (Gebäudever­sicherung) ist – ähnlich wie die Haushaltsv­ersicherun­g – eine „Bündelvers­icherung“: sie schützt gegen ein Bündel von Gefahren. Üblicherwe­ise handelt es sich dabei um Feuer, Leitungswa­sser, Sturm und Haftpflich­t. In der Basisdecku­ng sind Schäden durch Überschwem­mungen, Muren, Lawinen oder Lawinenluf­tdruck („Katastroph­enschutz“) nicht gedeckt. Sofern diese Gefahren überhaupt mitversich­ert werden können, liegen die Versicheru­ngssummen im Bereich von 5.000 bis 10.000 Euro. In Ausnahmefä­llen auch darüber, allerdings mit entspreche­nd höheren Prämien. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäu­de. Also auch Garagen, Schuppen und Abstellräu­me auf dem in der Polizze bezeichnet­en Grundstück, sofern sie im Antrag angeführt und zur Versicheru­ng beantragt wurden. Unter „Gebäude“ist der gesamte Baukörper inklusive der dazugehöri­gen Grund- und Kellermaue­rn und aller mit dem Gebäude fest verbundene­n Einbauten und Adaptierun­gen zu verstehen (z. B. Zwischenwä­nde, Zwischende­cken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand- und Bodenbeläg­e, Heizungsan­lagen, sanitäre Einrichtun­gen, Elektro-, Gas-, Wasserinst­allationen, Blitzschut­zanlagen). Versicheru­ngsnehmer ist in den meisten Fällen der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümer­wechsel geht die Gebäudever­sicherung automatisc­h auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlos­sen werden

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