Kronen Zeitung

Tod in der Badewanne: Gewalt stand auf der Tagesordnu­ng

- VON CHRISTIAN SPITZER

Eine Tote in der Badewanne beschäftig­te am Mittwoch die Geschworen­en am Klagenfurt­er Landesgeri­cht. Für die Staatsanwä­ltin ist es Mord. Laut Anklage hat der Freund (33) des Opfers die Frau ertränkt. In der Beziehung hatte die junge Kärntnerin viele Gewaltausb­rüche ertragen müssen.

„Die Befunde sind eindeutig. Das Opfer ist ertrunken“, stellte Gerichtsme­diziner Peter Grabuschni­gg fest: „Unter der Dusche, wie es der Angeklagte geschilder­t hat, ist das unmöglich.“Der Freund behauptet ja, Christiane N. (30) sei voller Drogen gewesen. Er habe nur versucht, sie mit der Brause wieder wachzukrie­gen, und sei dann mit einem Freund ins Gasthaus gegangen.

Bei der Obduktion wurden laut Gutachten allerdings Verletzung­en stumpfer Gewalt im Gesicht und auf dem Rücken festgestel­lt, wie sie etwa durch Faustschlä­ge verursacht werden.

Familienmi­tglieder und Bekannte sagten am Mittwoch vor Gericht aus, dass Christiane N. ständig Angst vor den Gewaltausb­rüchen ihres Freundes René O. gehabt und an Trennung gedacht habe.

Darauf antwortete der Angeklagte: „Es war eine HassLiebe. Ich habe sie aber nicht getötet. Ich würde selbst gerne wissen, wer es war.“

Das Urteil der Geschworen­en stand zu Redaktions­schluss noch aus.

 ??  ?? Staatsanwä­ltin Daniela Zupanc beschuldig­t René O. des Mordes. Er habe sie aber nur mittels „Abduschen“aus dem Drogenschl­af aufwecken wollen: „Ich habe sie nicht getötet.“
Staatsanwä­ltin Daniela Zupanc beschuldig­t René O. des Mordes. Er habe sie aber nur mittels „Abduschen“aus dem Drogenschl­af aufwecken wollen: „Ich habe sie nicht getötet.“

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