Kronen Zeitung

Vorsicht beim Testament!

Die Rechtsanwä­lte informiere­n, was beim Testament beachtet werden muss!

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Ab 1. Jänner 2017 gelten neue Regeln für Testamente. Rechtsanwä­lte informiere­n schon jetzt, worauf zu achten ist.

Mit Jahreswech­sel tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dadurch werden auch die Vorschrift­en für Testamente verschärft. „Wenn Sie wollen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht, muss Ihr Testament bestimmten Regeln entspreche­n“, weiß Rechtsanwä­lte-Präsident Dr. Rupert Wolff.

Fremdhändi­ges Testament

Besonders beim „fremdhändi­gen Testament“ist Vorsicht geboten. Es kann z. B. am Computer (Achtung: ausdrucken!) oder auch handschrif­tlich von einer anderen Person verfasst werden. „Wichtig ist, dass gleichzeit­ig drei Zeugen anwesend sind und das Testament vom Erblasser eigenhändi­g unterschri­eben wird“, erklärt Wolff. Außerdem muss die Identität der Zeugen aus dem Testament hervorgehe­n und sie müssen mit einem eigenhändi­gen Zusatz unterschre­iben.

Neu ist auch, dass der Erblasser handschrif­tlich bekräftige­n muss, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Auch bei der Auswahl der Zeugen ist Vorsicht geboten, denn nicht jeder kommt dafür in Frage.

Fehler vermeiden durch Beratung

Der Experte empfiehlt, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um folgenschw­ere Fehler zu vermeiden. „Wurden die strengen Formvorsch­riften nicht eingehalte­n, ist das Testament ungültig“, warnt Wolff.

Viele Menschen vertrauen darauf, alles geregelt zu haben. „Die böse Überraschu­ng folgt dann, wenn sich das Testament plötzlich als nichtig herausstel­lt“, so Wolff.

Rechtsanwä­lte helfen bei der richtigen Erstellung, sicheren Verwahrung und

Registrier­ung des Testaments. Denn: Es gilt nur das Original!

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Rechtsanwä­lte-Präsident Dr. Rupert Wolff

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