Vorsicht beim Testament!
Die Rechtsanwälte informieren, was beim Testament beachtet werden muss!
Ab 1. Jänner 2017 gelten neue Regeln für Testamente. Rechtsanwälte informieren schon jetzt, worauf zu achten ist.
Mit Jahreswechsel tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dadurch werden auch die Vorschriften für Testamente verschärft. „Wenn Sie wollen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht, muss Ihr Testament bestimmten Regeln entsprechen“, weiß Rechtsanwälte-Präsident Dr. Rupert Wolff.
Fremdhändiges Testament
Besonders beim „fremdhändigen Testament“ist Vorsicht geboten. Es kann z. B. am Computer (Achtung: ausdrucken!) oder auch handschriftlich von einer anderen Person verfasst werden. „Wichtig ist, dass gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind und das Testament vom Erblasser eigenhändig unterschrieben wird“, erklärt Wolff. Außerdem muss die Identität der Zeugen aus dem Testament hervorgehen und sie müssen mit einem eigenhändigen Zusatz unterschreiben.
Neu ist auch, dass der Erblasser handschriftlich bekräftigen muss, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Auch bei der Auswahl der Zeugen ist Vorsicht geboten, denn nicht jeder kommt dafür in Frage.
Fehler vermeiden durch Beratung
Der Experte empfiehlt, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. „Wurden die strengen Formvorschriften nicht eingehalten, ist das Testament ungültig“, warnt Wolff.
Viele Menschen vertrauen darauf, alles geregelt zu haben. „Die böse Überraschung folgt dann, wenn sich das Testament plötzlich als nichtig herausstellt“, so Wolff.
Rechtsanwälte helfen bei der richtigen Erstellung, sicheren Verwahrung und
Registrierung des Testaments. Denn: Es gilt nur das Original!