Kronen Zeitung

Alko-Unfall mit zwei Verletzten: Und keiner will der Lenker sein

Nicht einmal ein DNA-Test konnte den betrunkene­n Fahrer in Wien enttarnen

- VON PETER GROTTER

Es begann mit einem Unfall auf der Floridsdor­fer Brücke in Wien, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Was dann folgte, war ein tückisches Verwirrspi­el – mit dem Ziel, den wahren Lenker zu verheimlic­hen. Sogar eine DNA-Probe wurde genommen, trug aber auch nichts zur Lösung des verwickelt­en Falles bei . . .

Fest steht: Am 16. April in der Früh kam es auf der Floridsdor­fer Brücke in Wien zu einem Auffahrunf­all. Zwei Insassen eines Autos, das gerammt worden war, landeten im Spital.

Beim gegnerisch­en Wagen war nur eines klar: Beide Insassen auf dem Fahrerund dem Beifahrers­itz waren mit knapp zwei Promille stark alkoholisi­ert. Der Audi gehörte einem 24-jährigen Mann. Wir wollen ihn Karl nennen. Das Kennzeiche­n war aber auf die Mutter eines Freundes angemeldet, der ebenfalls im Auto gesessen ist. Er soll in dieser Geschichte Franz heißen.

Franz oder Karl – wer ist gefahren? Das war jetzt also die Frage. Wobei Karl ein Problem hat: fünf bedingte Vorstrafen. Sollte er neuerlich verurteilt werden, droht allein deshalb mehr als ein Jahr Haft. Er streitet bis heute alles ab.

Und Franz? Der gab zuerst zu, dass er gefahren sei. Jetzt im Bezirksger­icht Wien-Leopoldsta­dt erklärte er aber, Anwalt Rudolf Mayer zur Seite: „Das hab‘ ich nur gemacht, um Karl zu helfen.“Jetzt aber wolle er die Wahrheit sagen, die da angeblich lautete: Der Karl war’s, der ist gefahren!

Die Polizei bemühte sogar einen DNA-Test. Doch auch der brachte kein Ergebnis. Festgestel­lt wurde, dass beide, Franz und Karl, das Auto einmal gesteuert und sowohl Lenkrad als auch Schaltknüp­pel berührt haben.

Die Richterin, um ihre Aufgabe wahrlich nicht zu beneiden, vertagte schließlic­h den Prozess. Zwei Zeugen, Insassen im Unfallwage­n, sollen aussagen. Doch auch die waren stark betrunken, ihr Erinnerung­svermögen wohl eingeschrä­nkt.

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Wer gefahren ist, konnte bisher nicht einmal ein DNA-Test klären. Oben: Anwalt R. Mayer.

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