So überprüfen Mieter ihren Hauptmietzins
Wer Zweifel an der Höhe seines Hauptmietzinses hegt, darf diesen kostenlos bei der Schlichtungsstelle überprüfen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt.
Wichtige Info: Für eine Überprüfung ist ein Antrag notwendig, der unbedingt von einer Mieterorganisation eingebracht werden sollte. Stellt die Schlichtungsstellte im Zuge des Verfahrens fest, dass der höchstzulässige Hauptmietzins überschritten wird, so muss der Vermieter die Zahlung entsprechend reduzieren und bereits bezahlte Beträge refundieren.
Aufpassen muss man auf die hier geltenden (Fall-)Fristen zur Geltendmachung: Bei unbefristeten Verträgen spätestens drei Jahre ab Mietbeginn, bei befristeten dagegen bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietvertrages. Wer diese Deadline versäumt, vliert das Recht seinen gesetzwidrig erhöhten Hauptmietzins ändern zu lassen.
In diesem Fall würde für den Mieter dann aber zumindest noch die Möglichkeit bestehen, sich gegen weitere Werterhöhungen (Indexanpassungen) dieses Mietzinses zu wehren.