Schlosser starb in Rohrpresse: Alkoholisierter Arbeiter schuld?
Anklage wegen fahrlässiger Tötung nach schwerem Unfall
„Es ist schrecklich, was hier passiert ist. Ich denke jeden Tag daran, und das wird bis zu meinem Lebensende so sein. Das ist, wie wenn man in eine andere Welt gestoßen wird“, bekennt der Arbeiter (54) vor Gericht in Wr. Neustadt (NÖ). Er soll schuld am Tod eines Schlossers sein, der in einer Rohrpresse zerquetscht wurde.
Ereignet hat sich das Unglück am 12. Mai in einer Firma in Ternitz (NÖ). Der Hauptangeklagte begann um fünf Uhr Früh seinen Dienst. Dass Schlosser an der Rohrpresse arbeiteten, wusste er nicht. Er fuhr die Maschine hoch, vor allem die Pumpen. „Das hätte man hören müssen“, wundert sich der Arbeiter. Das Opfer hörte es nicht. Er konnte sich nicht mehr retten, als Druckventile ansprangen und sich die Maschine mit 400 Bar schloss.
Schuld an dem Unglück will der Hauptangeklagte nicht sein: „Wenn gearbeitet wird, steht da immer ein Warnschild. An diesem Tag war aber keines da.“Heftig bereut der Arbeiter nur, dass er alkoholisiert war. Vier Stunden nach dem Unglück wurden noch immer 0,8 Promille Alkohol im Blut gemessen . . .
Dem Zweitangeklagten, einem Vorarbeiter, wird angelastet, dass ein Schlüssel steckte und die Anlage dadurch leicht in Betrieb zu setzen war. Sein Anwalt Christian Nurschinger: „Das muss für die Reparatur so sein. Mein Mandant ist Arbeiter, der nur tut, was ihm aufgetragen wird.“
Das Urteil steht aus.