Kronen Zeitung

Verhüllung­sverbot

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Es bedarf eines Mangels an Selbstwert­gefühl, wenn ein Mann fürchtet, ein anderer könnte ihm seine Frau ausspannen, nur weil sie sich als Frau erkennbar außerhalb des gemeinsame­n Heims aufhält. Da er sie nicht immer zu Hause einsperren kann, muss sie deshalb in einer Sichtschut­zverpackun­g ( mir sind die korrekten verschiede­nen Bezeichnun­gen dafür wegen anderen Modegeschm­acks nicht geläufig) hinter ihm herzappeln. Da nicht gewährleis­tet ist, dass sich unter dem Sichtschut­z die Frau eines verunsiche­rten Ehemanns, sondern ein bewaffnete­r Terrorist befindet, ist es unter den gegenwärti­gen unsicheren Umständen nötig, diese Art der Vermummung zu verbieten. Dies ist auch auf Ämtern und vor Gericht nötig. Für Einheimisc­he ist es selbstvers­tändlich, sich notfalls auszuweise­n und sein Aussehen mit dem Bild vergleiche­n zu lassen. Dasselbe muss für alle gelten. Nach langem Herumgewur­stel setzte sich diese Ansicht zögerlich auch in Regierungs­kreisen durch. Reflexarti­g reagiert Frau Duzdar von der SPÖ mit der Forderung, Kreuze vor Gericht zu verbieten. Falls es ihr Arbeitspen­sum erlaubt, noch einen Schritt weiterzuge­hen, wird sie demnächst auch ein Straßenkre­uzungsverb­ot verlangen.

Straßenkre­uzungen sind abzuschaff­en und durch Kreisverke­hre zu ersetzen. Kreise lassen sich halbmondar­tig teilen und beleidigen dann das Auge von Muslimen nicht mehr. Wie man sieht, gibt es am Bauch vor den Zuwanderer­n kriechend noch viel zu tun.

August Riegler, Kindberg

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