Verhüllungsverbot
Es bedarf eines Mangels an Selbstwertgefühl, wenn ein Mann fürchtet, ein anderer könnte ihm seine Frau ausspannen, nur weil sie sich als Frau erkennbar außerhalb des gemeinsamen Heims aufhält. Da er sie nicht immer zu Hause einsperren kann, muss sie deshalb in einer Sichtschutzverpackung ( mir sind die korrekten verschiedenen Bezeichnungen dafür wegen anderen Modegeschmacks nicht geläufig) hinter ihm herzappeln. Da nicht gewährleistet ist, dass sich unter dem Sichtschutz die Frau eines verunsicherten Ehemanns, sondern ein bewaffneter Terrorist befindet, ist es unter den gegenwärtigen unsicheren Umständen nötig, diese Art der Vermummung zu verbieten. Dies ist auch auf Ämtern und vor Gericht nötig. Für Einheimische ist es selbstverständlich, sich notfalls auszuweisen und sein Aussehen mit dem Bild vergleichen zu lassen. Dasselbe muss für alle gelten. Nach langem Herumgewurstel setzte sich diese Ansicht zögerlich auch in Regierungskreisen durch. Reflexartig reagiert Frau Duzdar von der SPÖ mit der Forderung, Kreuze vor Gericht zu verbieten. Falls es ihr Arbeitspensum erlaubt, noch einen Schritt weiterzugehen, wird sie demnächst auch ein Straßenkreuzungsverbot verlangen.
Straßenkreuzungen sind abzuschaffen und durch Kreisverkehre zu ersetzen. Kreise lassen sich halbmondartig teilen und beleidigen dann das Auge von Muslimen nicht mehr. Wie man sieht, gibt es am Bauch vor den Zuwanderern kriechend noch viel zu tun.
August Riegler, Kindberg