Kürzungen gerechtfertigt
Die Änderungen im Fremdenrechtsgesetz beinhalten Leistungsbeschränkungen für Asylsuchende und Verschärfun- gen der Maßnahmen gegenüber sich zu Unrecht im Land befindlichen Migranten. Wie erwartet, bringen sich NGOs und Hilfsorganisationen aller Richtungen in Stellung und protestieren mit unsachlichen Argumenten gegen die beschlossenen Maßnahmen.
Bei allem Verständnis für die geäußerten Bedenken und dem aus ihrer Sicht verständlichen Wunsch, jedem Hilfsbedürftigen die beste Versorgung zukommen zu lassen, darf dies nicht zur Realitätsverweigerung führen. Unser Land und die Menschen haben viel geholfen und werden dies weiterhin nach Kräften tun. Gerade deshalb ist die Frage der Finanzierbarkeit zu stellen, denn die hier verfügbaren Mittel sind begrenzt. Soll allen ohne Einschränkungen oder Begrenzung geholfen werden, reichen künftig die Mittel nicht mehr, und das erfordert dann die massive Einschränkung der Leistung für alle Hilfesuchenden. Daher sind jetzt Änderungen und Anpassungen unumgänglich.
Unser Land bietet trotz Leistungskürzungen umfassenden Schutz, Versorgung und Zukunftsperspektiven. Das sollten fairerweise alle Kritiker aus den Hilfsvereinen und NGOszumindest überdenken und dann weniger laut protestieren. Auch die Bereitschaft zur Hilfe ist beim Staatsbürger begrenzt. Vor allem auch durch einzelne Beispiele von Sozialmissbrauch durch Asylwerber und deren beharrlicher Weigerung, sich rasch an die Gepflogenheiten und gesetzlichen Vorgaben ihres Gastlandes anzupassen. Franz Peer, Linz