Kleine Steine, große Folgen
Schäden in der Scheibe schnell behandeln lassen: Im schlimmsten Fall darf man nicht weiterfahren
Mit der Entfernung des Rollsplits im Frühjahr kann es vielen - allen voran den Bikern
- nicht schnell genug gehen. Nicht ohne Grund, können die kleinen Steinchen doch für großen Ärger sorgen: Unschöne Lackschäden und beschädigte Windschutzscheiben sind keine Seltenheit.
Was oft harmlos aussieht, kann nach kurzer Zeit sehr ernst werden. Schnell kann sich ein unscheinbarer Steinschlag-„ Ditscher“zu einem stattlichen Riss entwickeln. Die Stabilität der Windschutzscheibe und die Sicht können dadurch stark beeinträchtigt werden - ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko. „ Auch bei der § 57a- Begutachtung kann es mitunter heikel werden“, warnt der ARBÖ.
Befindet sich ein grober Schaden ( Riss oder Sprung) im Blickfeld des Fahrers, kann im schlimmsten Fall sogar die Weiterfahrt durch die Behörden untersagt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Im Extremfall sind Strafen im Ausmaß von bis zu 5000 € vorgesehen. Und: „ Pickerl“gibt es keines.
Als leichter Mangel gelten hingegen Beschädigungen außerhalb des Sichtbereiches: Hier wird zwar das Pickerl ausgestellt, eine Reparatur oder der Tausch trotzdem empfehlenswert ist, da Risse durch Vibrationen größer werden und so auch schnell einmal in das Sichtfeld wandern können. Wer rasch handelt, kann unter Umständen einen teuren Tausch der Autoscheibe umgehen und lediglich mit einer kostengünstigeren Reparatur durch einen Fachmann davonkommen.