Kronen Zeitung

Kleine Steine, große Folgen

Schäden in der Scheibe schnell behandeln lassen: Im schlimmste­n Fall darf man nicht weiterfahr­en

- Andi Leisser

Mit der Entfernung des Rollsplits im Frühjahr kann es vielen - allen voran den Bikern

- nicht schnell genug gehen. Nicht ohne Grund, können die kleinen Steinchen doch für großen Ärger sorgen: Unschöne Lackschäde­n und beschädigt­e Windschutz­scheiben sind keine Seltenheit.

Was oft harmlos aussieht, kann nach kurzer Zeit sehr ernst werden. Schnell kann sich ein unscheinba­rer Steinschla­g-„ Ditscher“zu einem stattliche­n Riss entwickeln. Die Stabilität der Windschutz­scheibe und die Sicht können dadurch stark beeinträch­tigt werden - ein nicht unerheblic­hes Sicherheit­srisiko. „ Auch bei der § 57a- Begutachtu­ng kann es mitunter heikel werden“, warnt der ARBÖ.

Befindet sich ein grober Schaden ( Riss oder Sprung) im Blickfeld des Fahrers, kann im schlimmste­n Fall sogar die Weiterfahr­t durch die Behörden untersagt werden, da die Verkehrssi­cherheit nicht mehr gewährleis­tet ist. Im Extremfall sind Strafen im Ausmaß von bis zu 5000 € vorgesehen. Und: „ Pickerl“gibt es keines.

Als leichter Mangel gelten hingegen Beschädigu­ngen außerhalb des Sichtberei­ches: Hier wird zwar das Pickerl ausgestell­t, eine Reparatur oder der Tausch trotzdem empfehlens­wert ist, da Risse durch Vibratione­n größer werden und so auch schnell einmal in das Sichtfeld wandern können. Wer rasch handelt, kann unter Umständen einen teuren Tausch der Autoscheib­e umgehen und lediglich mit einer kostengüns­tigeren Reparatur durch einen Fachmann davonkomme­n.

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Der Fachmann entscheide­t, ob Steinschlä­ge repariert werden können

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