Irreführend
Jene Personen und Parteien ( NEOS), die den Standpunkt vertreten, religiöse Symbole sollen zumindest in Gerichtssälen und Schulen verboten werden, berufen sich auf die Wahrung der religiösen Neutralität des Staates.
Doch solange Österreicher jene Parteien wählen, von denen sie annehmen, dass sie ihre Überzeugungen am besten vertreten, wird das Kreuz, als Ausdruck ihres demokratischen Willens, an den Wänden öffentlicher Räume hängen bleiben. Warum auch nicht? Politisch betrachtet bilden ( Kultur-) Christen in Österreich eine Mehrheit. Warum sollte sich eine politische Mehrheit ihren eigenen Überzeugungen gegenüber neutral verhalten?
Darüber hinaus können sich die Bürger eines Landes gegenüber ihrer eigenen Geschichte nicht neutral verhalten. Entweder sind wir mehrheitlich dafür, dass das Kreuz in den Gerichtssälen und Schulen hängen bleibt, oder wir sind dagegen.
Dass das Tragen des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Dienst nicht unproblematisch ist, darauf hat Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz bereits mehrmals hingewiesen. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer negativen Vorbildwirkung und Einflussnahme des Kopftuchs auf die soziale Integration junger Menschen und spricht damit eine nicht vorhandene Gleichberechtigung an, was sich beispielsweise an Brennpunktschulen besonders deutlich beobachten lässt. De facto meint er, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs im öffentlichen Dienst antiintegrativ wirkt.
Dabei kommt die Gerechtigkeit für jene muslimischen Akademikerinnen, die im öffentlichen Dienst ein Kopftuch tragen wollen, klarerweise zu kurz. Mitgehangen, mitgefangen. Harald Teubl, Hartberg