Haider- Erben droht Haftung!
Höchstgericht: Klage des Landes Kärnten gegen Witwe und Töchter ist zulässig
Mehr als acht Jahre nach dem Tod von Jörg Haider wird bald posthum gegen ihn verhandelt. Anlass dieses ungewöhnlichen Verfahrens: Eine Klage des Landes Kärnten gegen die drei Erbinnen des Politikers. Die Witwe und die Töchter sollen für sein möglicherweise strafbares Verhalten haftbar gemacht werden.
Wie berichtet, wurde dieser Weg durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes möglich gemacht. Anlass der Entscheidung war eine Klage des Nachfolgers der Kärntner Landesholding auf 600.000 Euro.
Es geht dabei um die Zahlung an den Kärntner Steuerberater Dietrich Birnbacher im Jahr 2007. Kärnten zahlte damals sechs Millionen für ein Gutachten in Zusammenhang mit dem Hypo- Verkauf an die Bayern LB. Wenige Blättchen Papier, die nur als Verschleierung für Parteifinanzierung dienen sollten, wie einem Strafurteil zu entnehmen ist.
Dafür will Kärnten Entschädigung. Und weil Jörg Haider 2008 gestorben ist, nimmt man nun die Erben in die Pflicht. In erster Instanz wurde die Klage zwar abgewiesen, doch jetzt hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass darüber verhandelt werden muss.
Auf vielen der 39 Seiten im Urteil beschäftigen sich die Höchstrichter mit der Frage, in welcher Funktion Jörg Haider mit dem SechsMillionen- Gutachten befasst war. Davon hängt ab, ob er oder seine Rechtsnachfolger haftbar gemacht werden können. Letztlich kamen die Richter zum Schluss: Die Klage ist zulässig, da Haider Privatinteressen verfolgt haben könnte und ein strafbares Verhalten zumindest möglich ist. Damit könnten auch die drei Erbinnen in die Pflicht genommen werden. Der Prozess dürfte in einigen Monaten in Klagenfurt beginnen . . .