Schwere Geburt
Es wäre gut, wenn jeder Staatsbürger einmal hautnah die Entstehung eines Gesetzes miterleben würde. Ich glaube, man kann sich kaum vorstellen, wie kräftezehrend, aufwühlend und oft auch frustrierend dies sein kann. Gerade jetzt bei den Verhandlungen zu Änderungen im Bundestierschutzgesetz habe ich das sehr nah mitverfolgen können. Treibende Kraft hinter dieser Novelle war die SPÖ mit Sprecher Dietmar Keck. In nächtelangen Verhandlungen versuchte man den Koalitionspartner - vertreten durch Franz Eßl - von dringend notwendigen Verbesserungen, die den heutigen Standards entsprechen sollten, zu überzeugen. In einigen Punkten wurde auch nachgegeben - so haben Tierschutzombudsleute künftig mehr Mitsprache bei Verwaltungsstrafverfahren. Aber bei einer Änderung zum Thema der permanenten Anbindehaltung von Rindern stellte Eßl auf stur. Aber letztendlich wurde diese Woche im Parlament beschlossen, dass künftig Landwirte ihre Haltungsform behördlich melden müssen. Ich habe diesen Vorschlag den Regierungsparteien im Vorfeld übermittelt und damit zumindest einen kleinen Erfolg eingefahren. Es ist ein kleiner Schritt, aber nun können Betriebe, die ihre Rinder das ganze Jahr über ausschließlich an der Kette halten, leichter ausgeforscht und damit besser überprüft werden.
Seltsam mutet an, dass laut Keck die Grünen einen Antrag einbrachten, wonach künftig keine Strafen fürTierquäler vorgesehen wären. Als ich das vernahm, kamen in mir jene Gefühle hoch, die ich anfangs beschrieben habe.
Das Gesetz ist kein Grund zum Jubeln - aber eine kleine Verbesserung. Und liebe Parlamentarier, ich habe das nächste Thema schon parat: Ein Verbot des Verkaufs von Welpen im Zoofachhandel! Infos: www. krone. at/ tierecke