Vorsicht beim Testament!
Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Dadurch wurden auch die Regeln für Testamente verschärft. Rechtsanwälte informieren, worauf zu achten ist.
Wissen Sie, was Sie beim Verfassen eines Testaments alles beachten müssen? Wer ein Erbrecht hat und was genau das ist? Oft ist die ( böse) Überraschung groß, wenn am Ende alles anders kommt, als eigentlich geplant. „ Jeder von uns hat einen letzten Willen. Man sollte aber sicherstellen, dass er auch wirklich in Erfüllung geht“, weiß RechtsanwältePräsident Dr. Rupert Wolff.
Was ist neu im Erbrecht
Da seit Jahresbeginn das neue Erbrecht gilt, informieren Rechtsanwälte derzeit verstärkt über die zahlreichen Neuerungen und helfen bei der Errichtung und sicheren Registrierung des Testa- ments. In der „ Krone“verrät Anwaltspräsident Wolff, was sich geändert hat und wo man genau aufpassen muss.
Neue Formvorschriften beim Testament
Besonders beim „ fremdhändigen Testament“ist Vorsicht geboten. Es kann z. B. am Computer ( Achtung: ausdrucken!) oder auch handschriftlich von einer anderen Person verfasst werden. „ Wichtig ist, dass gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind und das Testament eigenhändig unterschrieben wird“, erklärt Wolff.
Auch ein handschriftlicher Zusatz, wie „ Das ist mein letzter Wille!“, ist seit Jah- resbeginn notwendig. Außerdem muss die Identität der Zeugen aus dem Testament hervorgehen. Und auch sie müssen mit einem eigenhändigen Zusatz unterschreiben. Bei der Auswahl der Zeugen ist aber Vorsicht geboten, denn nicht jeder kommt dafür in Frage.
Fehler vermeiden durch Beratung
Der Experte empfiehlt, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. „ Wurden die strengen Formvorschriften nicht eingehalten, ist das Testament ungültig“, warnt Wolff vor bösen Überraschungen, wenn sich das Testament plötzlich als nichtig herausstellt.